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Widerrufsrecht
Abmahnung Ido Interessenverband: Wegen Widerruf und Streitbeilegung
Häufig liegen uns Abmahnungen des Vereins Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vor. Nun bearbeiten wir erneut eine solche Abmahnung.
Abmahnung Ido Interessenverband: Wegen Widerrufsbelehrung und Tipps für Betroffene
Aktuell verteidigen wir einen Mandanten, der von dem Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsultion deutscher Online-Unternehmen e.V. ("IDO") abgemahnt worden ist. Ihm werden Wettbewerbsverletzungen vorgeworfen. Was Betroffene tun sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeberbeitrag.
Abmahnung Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart: Wegen fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Erneut wurde unsere Kanzlei zur Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung der Wettbewerbszentrale Frankfurt a. M., Büro Stuttgart beauftragt. Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, erfahren Sie in diesem Ratgeberartikel, wie Sie reagieren sollten.
Das neue Onlinerecht ab 2014 - neues Widerrufsrecht und neue Informationspflichten ab dem 13.06.2014
Am 13.06.2014 steht eine der umfassendsten Gesetzesänderungen im Onlinehandel überhaupt an, die erhebliche Konsequenzen für Onlineshop-Betreiber, eBay-Shop-Betreiber sowie auch für Händler auf Amazon, DaWanda und Co. nach sich ziehen werden. Grund hierfür ist die durch den Gesetzgeber beabsichtigte europaweite Harmonisierung der Regelungen über den Onlinehandel. Das Gesetz wurde bereits am 14.06.2013 verabschiedet und hat hierbei die EU-Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Häufige Abmahngründe im Onlinehandel nach Themenkomplexen
(im Verhältnis Unternehmer – Verbraucher)
Ido Interessenverband: Verstöße innerhalb der Widerrufsbelehrung
Wir haben in unserer Kanzlei erneut ein Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. übernommen. Unser Mandant ist auf der Internethandelsplattform eBay als Verkäufer tätig und bietet dort u.a. Dekorationsartikel zum Kauf an.
Widerruf Immobiliendarlehen: Widerrufsjoker nach 21.06.2016 nutzen
Der sogenannte „Widerrufsjoker“ ist weiterhin in aller Munde. Aufgrund zahlreicher falscher Widerrufsbelehrungen, die Inhalt von Immobiliendarlehensverträgen in den Jahren ab 2002 waren, konnten in den letzten Jahren zahlreiche Immobiliendarlehensveträge durch Verbraucher widerrufen werden. Der Vorteil bestand bzw. besteht darin, dass hierdurch günstige Umschuldungen möglich waren, die es den Verbrauchern ermöglichte, ohne Vorfälligkeitsentschädigung sich von ihren bestehenden Verträgen zu lösen und günstigere Verträge zu den derzeit bestehenden Niedrigzinsen abzuschließen.