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Richtlinien Amazon
Richtlinienverstoß Amazon und die Zurückhaltung von Geldern der Händler
Wir vertreten regelmäßig Amazon-Händler, die mit der Problematik konfrontiert werden, dass Gelder, welche sie durch ihren Handel bei Amazon eingenommen haben, durch das Onlinemarkportal unter Verweis auf Richtlinienverstöße zurückgehalten werden. Der Zurückhaltung von Geldern geht meist die Sperrung des Kontos voraus.
Aus unserer täglichen Praxis wissen wir, dass derartige Sperrungen sowie insbesondere die Zurückhaltung von Geldern für Amazon-Händler durchaus existenzbedrohend sein können. So hatten wir bereits Fälle zu beraten, an denen durchaus hohe fünf- bis sechsstellige Beträge durch Amazon aufgrund eines vermeintlichen Richtlinienverstoßes zurückgehalten worden sind.
Richtig ist, dass Amazon grundsätzlich die Einbehaltung von Geldern in seinen Richtlinien, mithin in seinen AGB mit seinen Kunden vorsieht. Jedoch bedeutet dies faktisch in rechtlicher Hinsicht natürlich nicht, dass diesbezüglich ein Freibrief seitens Amazon vorliegt, entsprechende Gelder einzubehalten, sondern hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Die Argumentation seitens Amazon für die Rechtfertigung der Einbehaltung der Gelder besteht vereinfacht gesprochen darin, dass es sich hierbei um ein Zurückbehaltungsrecht handelt, um drohende wirtschaftliche Gefahren für Amazon aufgrund des begangenen Richtlinienverstoßes des Händlers wirtschaftlich kompensieren zu können. Insofern möchte sich Amazon durch diese Maßnahme grundsätzlich davor schützen von potentiellen Kunden selber in Anspruch genommen zu werden.
Auffällig bei diesem Vorgehen ist jedoch stets, dass die einbehaltenen Beträge, gerade bei großen Händlern, häufig außer Verhältnis zum vermeintlichen Risiko bestehen. Häufig ist natürlich auch im ersten Schritt bereits fraglich, ob ein Richtlinienverstoß überhaupt vorliegt. Warum es sodann auch bei der Durchführung und Abgabe von Maßnahmenplänen weiterhin zur Einbehaltung kommt, ist teilweise nicht verständlich
Was sagt die Rechtsprechung dazu?
Es existieren durchaus Urteile, die sich gerade mit diesen Fragen beschäftigen. So hat das Landgericht München I bereits im Jahre 2020 entschieden, das die Verletzung von Nutzungsbedingungen alleine eine Zurückhaltung des Geldes nicht rechtfertigt. Ein Zurückbehaltungsrecht könne vielmehr immer nur dann bestehen, solange ein billigungswerter Bedarf des Portalbetreibers an einer Zurückbehaltung besteht. Denn das Geld stehe dem Händler zu und nicht dem Portalbetreiber. Insofern müsse nach Ansicht der Richter richtigerweise das Zurückbehaltungsrecht nach billigem Ermessen ausgeübt werden, da davon abhängt, dass die Zurückbehaltung aus Sicht des Portalbetreibers bei vernünftiger Betrachtungsweise zu seinem Schutz oder zum Schutz anderer Nutzer erforderlich erscheint, insbesondere weil ein finanzielles Risiko bestehen könnte (LG München I, Urteil vom 06.10.2020, Az.: 31 O 17559/19).
Was können wir für Sie tun?
Im Falle der Zurückbehaltung von Geldern sollte natürlich wird zunächst einmal von uns der komplette Vorgang geprüft. Häufig liegen gerade die genannten Konstellationen des Landgerichts München vor, wonach man hier zu dem klaren Ergebnis kommen kann, dass die Einbehaltung der Gelder, insbesondere in der Höhe, nicht gerechtfertigt ist. Wir setzen uns sodann für Sie mit der Rechtsabteilung von Amazon auseinander. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass dies auch immer besser funktioniert. Sollten Sie daher mit einem derartigen Problem konfrontiert sein, melden Sie sich gerne bei uns. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail oder auch telefonisch.