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Kanzlei Vockenberg, Schneehain, Melz Rechtsanwälte
Abmahnung Kanzlei Vockenberg Schneehain: Verkauf auf Amazon
Erneut verteidigen wir, wie in der näheren Vergangenheit bereits mehrere Male, gegen eine markenrechtliche Abmahnung der relaxdays GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei Vockenberg Schneehain Melz vom 20.08.2015.
Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, auf der Internethandelsplattform Amazon eine „Rückenstütze“ zum Kauf angeboten und diese unerlaubt mit einem geschützten Markennamen der relaxdays GmbH beworben zu haben. Dabei habe unsere Mandantschaft ihr Angebot an das der relaxdays GmbH „angehängt“. Darin sei eine Markenrechtsverletzung i. S. d. § 14 Abs. 2 MarkenG, sowie eine Unternehmenskennzeichnungsverletzung gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 1 UWG zu sehen.