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Europäischer Gerichtshof
Filesharing: Störerhaftung bald Vergangenheit?!?
Die Parteien der Koalitionsregierung Union und SPD haben sich offenbar auf eine Privilegierung der Störerhaftung für Hotspot- Anbieter von WLAN- Netzen geeinigt. Die sich nunmehr abzeichnende Aktivität der Regierung resultiert wohl aus der Stellungnahme des Generalanwaltes Maciej Szpunar in dem EuGH- Verfahren C-484/14. Dieser hatte mitgeteilt, dass er die bisherige Störerhaftung des deutschen Rechtes für nicht zulässig hält. Nach seiner Einschätzung haften Geschäfte, Bars oder Hotels mit ungesichertem WLAN-Netz nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter.