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DSGVO
Datenschutzgrundverordnung - Welche Konsequenzen drohen bei fehlender Umsetzung der DSGVO?
Am 25.05.2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im gesamten Raum der europäischen Union in Kraft. Die DSGVO sieht hierbei insbesondere weiterreichende Informationspflichten für den Onlinehandel vor. Dies zwingt Online-Händler zur Implementierung einer neuen Datenschutzerklärung, welche je nach Einzelfall nicht unerhebliche wesentliche Unterschiede aufweisen wird. Was sie als Betreiber eines Online-Shops allgemein über die DSGVO und insbesondere über die neuen Informationspflichten wissen sollten , wollen wir Ihnen im Folgenden gerne erläutern.
Datenschutzgrundverordnung: Sind Abmahnungen ab Geltung der DSGVO zu erwarten?
Die ab dem 25.05.2018 geltende Datenschutzgrundverordnung wirft ihre Schatten voraus. Neben den gesetzgeberischen Vorgaben, die Unternehmen, unabhängig, ob klassische Offlineunternehmen oder Onlinehändler unternehmensintern umsetzen müssen, spielen für Onlinehändler vor allen Dingen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Art. 12, 13 DSGVO eine große Rolle.
Grundsätze des Datenschutzrechts
Das Datenschutzrecht prägt mittlerweile mehr und mehr unseren Alltag, indem wir in vielen Lebenssituationen – gefühlt mehr als früher – damit konfrontiert werden. Man denke nur an den Besuch verschiedener Webseiten nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai des Jahres 2018 – Stichwort Cookiehinweis -, man denke auch an die zahlreichen Einwilligungserklärungen zum Datenschutzrecht, mit denen man entweder per E-Mail, in Schulen, Kindertageseinrichtungen, bei Banken oder auch Apotheken in den verschiedensten Varianten konfrontiert wird.