Sollten sich Ihre Mitbewerber nicht an die wettbewerbsrechtlichen Regeln halten, so sind wir Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche durch den Ausspruch von Abmahnungen behilflich und setzen diese konsequent durch, nötigenfalls auch mit gerichtlicher Hilfe.
Ablauf der aktiven Durchsetzung einer Abmahnung am Beispiel eines Verstoßes im Rahmen eines Onlineangebotes:
- Nach Überprüfung des Onlineauftrittes im Hinblick auf den festgestellten Verstoß, wird der Mitbewerber außergerichtlich in Form des Abmahnschreibens auf seinen Verstoß hingewiesen und zur Unterlassung aufgefordert
- Dem Abmahnschreiben wird ein Vorschlag einer vorformulierten strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt
- Der Mitbewerber wird gleichzeitig unter Fristsetzung aufgefordert, eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben
- Da der rechtmäßig Abgemahnte gem. § 12 I UWG den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Abmahnung schuldet, wird er zum Ausgleich der Anwaltskosten aufgefordert
- Kommt der rechtmäßig Abgemahnte der Aufforderung zur Unterlassung nicht nach, so kann und sollte zur Sicherung Ihrer Ansprüche der Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht beantragt werden
- Stellt der Abgemahnte im Falle der Abgabe der Unterlassungserklärung den Verstoß nicht ab, so wird die in der Unterlassungserklärung vereinbarte Vertragsstrafe eingefordert, die dem Verletzten zusteht.