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Bilder mit Creative Commons-Lizenz: Abmahngefahr bei falscher Verwendung

Häufig findet man im Wege der Bildersuche im Internet Angebote, wonach die Verwendung von Bildern „kostenlos“ für die Internetnutzung angeboten wird. Diese stehen sodann häufig unter dem Vorbehalt, dass die Grundsätze der sogenannten Creative Commons-Lizenzen einzuhalten sind. Diese Lizenzverträge werden durch viele Urheber genutzt, um ihre Werke für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Bei der Creative Commons handelt es sich um eine gemeinnützige Organisation, die zu dem vorbenannten Zweck ins Leben gerufen wurde. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es verschiedene Creative Commons-Lizenzen gibt.

Zu verstehen ist hierbei das Creative Commons nicht bedeutet, dass die Fotos ohne jegliche Einschränkung verwendet werden dürfen. Die verschiedenen Lizenzen sehen bspw. vor, dass der Verwender ausschließlich auf den Urheber verweisen muss. Auch müssen häufig weitere Bedingungen eingehalten werden, um die Lizenzen richtig zu nutzen. Bspw. kann es dem Nutzer gestattet sein, das Werk zu verändern soweit er das bearbeitete Werk unter derselben Lizenz veröffentlicht.

Was passiert, wenn die Bedingungen von Creative Commons nicht eingehalten werden?

Immer mehr werden uns urheberrechtliche Abmahnungen vorgelegt, bei denen der Vorwurf lautet, dass das entsprechende Bildmaterial oder durchaus auch andere Werke nicht unter Einhaltung der konkreten Creative Commons-Lizenz verwendet wurde. In rechtlicher Hinsicht ist nämlich zu konstatieren, dass bei Nichteinhaltung der konkreten Lizenz eine Urheberrechtsverletzung seitens des Verwenders im Regelfall vorliegt. Diese löst sodann Unterlassungs- und entsprechende Schadensersatzansprüche aus. Der Grund, warum uns vermehrt solche Abmahnungen vorliegen, besteht darin, dass immer mehr Urheber sich solcher Lizenzverträge bedienen und deren Inhalt für den juristischen Laien häufig schwierig zu verstehen ist. Der juristische Laie lässt sich sodann häufig von dem Eindruck leiten, dass durch die im Zusammenhang mit Creative Commons angebotenen Werke häufig Begrifflichkeiten wie „frei“ oder „kostenlos“ verwendet werden.

Was ist daher bei der Verwendung von Creative Commons-Fotos zu beachten?

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sich der Verwender genau die erforderlichen Bedingungen durchliest. Diese müssen sodann auch im Regelfall direkt bei der Bildveröffentlichung umgesetzt werden. Wie oben bereits angeführt muss regelmäßig bei den verschiedenen Lizenzen der entsprechende Urheber genannt werden. Jede Lizenz ist jedoch anders. Insoweit ist es auch bei dem Erhalt einer Abmahnung von entscheidender Bedeutung, dass der durch Sie beauftragte Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht genau prüft, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die konkrete Creative Commons-Lizenz vorliegt.

Wir sind als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht auf diesen Bereich hoch spezialisiert und helfen Ihnen gerne bei dem Erhalt und der Abwehrt Ihrer Abmahnung weiter. Auch vertreten wir Rechteinhaber bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist bei uns die Erstberatung vollumfänglich kostenlos. Senden Sie uns entweder die Abmahnung per Email, Fax oder Post zu, senden Sie uns Ihre Telefonnummer mit und wir rufen Sie unverbindlich zurück. Alternativ können Sie selbstverständlich uns jederzeit in unserer Kanzlei telefonisch erreichen und uns ihr Problem schildern. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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