Gerade bei der Bearbeitung von strafrechtlichen Mandaten ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt wegen der weit reichenden Konsequenzen unumgänglich.
Ablauf der Mandatsbearbeitung
Nach der ersten telefonischen oder per E-Mail erfolgten Kontaktaufnahme ist die Vereinbarung eines Besprechungstermins in den meisten Fällen unumgänglich. Je nach Stand des Verfahrens müssen alle bereits vorhandenen Unterlagen mitgebracht bzw. zugesandt werden, so dass wir uns zum frühest möglichen Zeitpunkt einen Überblick über die Angelegenheit verschaffen können.
Im ersten Besprechungstermin wird der Mandant über die abzuschätzenden Kosten vollumfänglich aufgeklärt.
Der erste Schritt besteht sodann in der Beantragung von Akteneinsicht, da nur bei einem Einblick in die Akte eine ordentliche Verteidigungsstrategie entwickelt werden kann. Sobald die Akte vorliegt, wird in den meisten Fällen ein weiterer Besprechungstermin vereinbart, in dem zusammen mit dem Mandanten die weitere Vorgehensweise besprochen wird.
Auch im Rahmen des strafrechtlichen Mandates besteht unsere Philosophie in der zeitnahen Information des Mandanten, so dass unsere Mandanten immer über den Stand des Verfahrens im Bilde sind.
Benötigte Unterlagen können je nach Verfahrensstand sein:
- Polizeiliche Ladung zur Vernehmung
- Anklage
- Beschlüsse des Gerichts etc. (Durchsuchungsbeschluss, Widerruf der Strafaussetzung etc.)
- Etwaiges Entlastungsmaterial in Form von Urkunden und weiteren Unterlagen etc.