Oops, wer hat das Formular gegessen?

Persönlichkeitsverletzung oder Angriff auf Unternehmen im Internet

Das Internet ist wie so häufig Fluch und Segen zugleich. Immer häufiger kommt es in unserer Kanzlei zur Beauftragungen, in denen sich Mandanten erheblichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Unternehmen sich Angriffen über das Internet ausgesetzt sehen.

Besonders im Rahmen von sozialen sowie unternehmerisch geprägten Netzwerken (Facebook, Xing etc.) kommt es immer häufiger zur beleidigenden Äußerungen von verschiedenen Usern. Diese sind nicht selten persönlicher Art und gehen teilweise so weit, als dass hierbei auch Eingriffe in die Intimsphäre nicht gescheut werden.

Auch Diffamierungen von Unternehmen mit der Zielsetzung diesen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen sind keine Seltenheit.

Die Frage ist, wie mit solchen Diffamierungen umzugehen ist. 

Das deutsche Recht gewährt dem Verletzten konkrete Mittel sich gegen entsprechende Äußerungen zu wehren.

Rechtliche Vorgehensweise

Dem Verletzten stehen grundsätzlich sowohl Möglichkeiten nach dem Zivilrecht als auch nach dem Strafrecht zur Seite. Neben dem Vorgehen nach dem Strafgesetzbuch ist regelmäßig die konsequente Verfolgung der zivilrechtlichen Ansprüche angezeigt und zielführend.

Unterlassungsansprüche

Im Falle von beleidigenden Äußerungen in Form von Angriffen auf die persönliche Ehre sowie Äußerungen, durch die der Betroffene in seinem wirtschaftlichen Ansehen verletzt wird, stehen diesem konkrete Unterlassungsansprüche zu. Hierbei kann je nach Fallgestaltung die Unterlassung der verletzenden Äußerungen, ein Widerruf oder auch Schadensersatz verlangt werden.

Anspruchsdurchsetzung

Zur Durchsetzung der rechtmäßigen Unterlassungsansprüche des Verletzten stehen im Wesentlichen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Im Rahmen des außergerichtlichen Bereichs kann der Verletzer zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert werden. Im Rahmen der strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Verletzer für den Fall einer zukünftigen Zuwiderhandlung dazu, den Verletzten eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Die Verpflichtung zur Vertragsstrafe soll hierbei sicherstellen, dass der Verletzer in Zukunft keine weiteren Verfehlungen mehr begeht.

Verweigert sich der Verletzer eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, so besteht die so genannte Wiederholungsgefahr fort. In diesen Fällen sollte die Anspruchsdurchsetzung konsequent durch Beantragung einer einstweiligen Verfügung bei Gericht erfolgen. Hierdurch wird der Verletzer dazu verurteilt, im Fall einer Zuwiderhandlung, ein Ordnungsgeld zu zahlen. Kann er dies nicht, bzw. kommt es zu mehreren Zuwiderhandlungen gegen die einstweilige Verfügung, kann gegen den Verletzer Ordnungshaft vollstreckt werden. 

Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme

Die Kosten für die anwaltliche Inanspruchnahme bei Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet sind aufgrund des deliktischen Charakters regelmäßig vom Verletzer zu tragen. Insoweit steht dem Betroffenen ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Verletzer zu, so dass Betroffene im Regelfall die Kosten für ihren Rechtsbeistand nicht zu zahlen haben, wobei dies selbstverständlich oft abhängig von der Solvenz des Betroffenen ist.

Schmerzensgeldansprüche

Wiegt der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen besonders schwer, so kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Betroffene vom Verletzer auch ein angemessenes Schmerzensgeld verlangen. Hierbei bedarf es jedoch regelmäßig der Überprüfung des Einzelfalles, da für den Zuspruch von Schmerzensgeld eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschritten werden muss.

Beweissicherung

Kommt es zur Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet in Form von beleidigenden Äußerungen, so kommt der Beweissicherung ein enormer Stellenwert zu. So sollten die entsprechenden Seiten durch Screenshots sowie Ausdrucke auf jeden Fall gesichert werden. Ferner bietet sich auch die Heranziehung von Zeugen an, sollte die Verfehlung des Verletzers beispielsweise im Rahmen eines späteren Prozesses bestritten werden.


Dem Betroffenen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet stehen wie aufgezeigt mehrere Mittel zur Verfügung, sich gegen diese zu wehren. Zu bedenken ist ferner, dass je nach Art der Verletzung diese neben der persönlichen Diffamierung auch zu wirtschaftlichen Schäden führen kann. So können beispielsweise unwahre Aussagen, die ein Dritter gegenüber den Betroffenen getätigt hat, beispielsweise von späteren Arbeitnehmern im Internet gelesen werden. Um hier unangenehme Situationen zu vermeiden, sollten sie sich daher konsequent gegen den Verletzer unter Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung zur Wehr setzen. Herr Rechtsanwalt Jan Heidicker ist auf dieses Gebiet hoch spezialisiert und ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.


Abschließend noch einige Tipps zur Verhaltensweise, sollten sie entsprechende Persönlichkeitsrechtsverletzung hinsichtlich ihrer Person im Internet entdecken:

  1. Nehmen sie keinen Kontakt zum Gegner auf. Lassen sie sich die entdeckte Persönlichkeitsrechtsverletzung zunächst nicht anmerken.
  2. Versuchen sie nicht, selber in irgendeiner Form eine Gegendarstellung im Internet zu veröffentlichen.
  3. Sichern sie die Beweise durch Screenshots und Ausdrucke und ziehen sie Zeugen heran, die die den Verletzungstatbestand später bezeugen können.

Sollten Sie Opfer von Verletzungen im Internet geworden sein, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Erfahrung zur Verfügung. Eine telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos.   

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