Oops, wer hat das Formular gegessen?

Bearbeitung des Filesharingmandates durch die Kanzlei Heidicker

Immer wieder stellen wir gerade in der Beratung von Filesharingmandaten fest, dass es unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz in diesem Bereich darauf ankommt, die Angelegenheit schlicht und ergreifend „Los zu sein".

Insofern möchten wir Ihnen an dieser Stelle  kurz darstellen, wie die Bearbeitung des Mandates durch die Kanzlei Heidicker erfolgt und was diese beinhaltet.

Erste Kontaktaufnahme und Besprechungstermin

Nach der ersten zumeist telefonischen oder per E-Mail erfolgten Kontaktaufnahme kommt es im Regelfall zu einer Vereinbarung eines Besprechungstermins, bei dem dem Mandanten unter Berücksichtigung seiner individuellen Fallgestaltung eine umfängliche Beratung erteilt wird. Neben der Mitteilung der Kosten werden sodann dem Mandanten die möglichen Vorgehensweisen in seiner Angelegenheit eröffnet und gemeinsam unter Abwägung der Gesamtumstände eine entsprechende Verteidigungsstrategie entwickelt.

Abwicklung der Besprechung per Fernkommunikation

Da unsere Kanzlei Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet betreut, ist die Vereinbarung eines persönlichen Besprechungstermins selbstverständlich nicht immer möglich. In diesen Fällen ist auch eine telefonische Beratung möglich. Sodann können die nötigen Unterlagen per E-Mail oder Fax zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann. Benötigt werden hier insbesondere die Abmahnung sowie die in den meisten Fällen beigefügte Unterlassungserklärung. Im Rahmen der Fernkommunikation werden die Mandanten sodann gebeten, unter der Rubrik „Formulare" auf dieser Homepage eine entsprechende Prozessvollmacht zu unterzeichnen und diese mit zuzusenden. Ferner steht unter der Rubrik Formulare auch ein Fileharing Mandantenfragebogen zur Verfügung, der ebenfalls in ausgefüllter Form mitgesendet werden sollte.

Inhalt der Bearbeitung

Nach der Mandatserteilung haben unsere Mandanten in der Regel nichts mehr mit der Angelegenheit zu tun, da die komplette Korrespondenz sowie mögliche nötige Verhandlungen durch die Kanzlei Heidicker geführt werden. Selbstverständlich werden unsere Mandanten jederzeit über den Stand des Verfahrens sowie bei Neuigkeiten informiert. Unsere Philosophie besteht darin, dass unseren Mandanten nach Erteilung des Mandates bis zu dessen Abschluss die Angelegenheit „abgenommen" wird, so dass dies bereits oft zu einer erheblichen Erleichterung beiträgt.

Benötigte Unterlagen

  • Komplettes Abmahnschreiben
  • Prozessvollmacht
  • Ausgefüllter Filesharingfragebogen

Ihnen wird die komplette Angelegenheit abgenommen. Ab jetzt kümmern wir uns um Ihren Fall. Hiermit ist zugleich sichergestellt, dass Sie nicht mehr direkt durch die Abmahnkanzleien angeschrieben werden. Wir übernehmen die komplette Korrespondenz und Verhandlungen für Sie und unterrichten Sie sofort bei neuen Entwicklungen in Ihrem Fall. Das alles erfolgt zudem zu einem fairen Pauschalhonorar.  

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