
Aktuelles und Urteile
Informationen und aktuelle Neuigkeiten zu unserer Rechtsanwaltskanzlei sowie auch durch unsere Kanzlei erwirkte gerichtliche Urteile zu Verfahren, welche wir für unsere Mandanten zur Befriedigung dessen Rechtsansprüchen geführt haben.
Klage des IDO Interessenverband: Kanzlei Heidicker gewinnt vor dem Landgericht Frankfurt (Oder), Az. 31 O 51/18)
Wegen einer vermeintlich verwirkten Vertragsstrafe wurde einer unserer Mandanten vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) verklagt. Zuvor hatte der Verband unseren Mandanten wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt. Unsere Kanzlei konnte vor dem LG Frankfurt (Oder) einen Erfolg erzielen und die Klageabweisung erreichen (Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 10.01.2019, Az. 31 O 51/18)
Rechtsanwalt Jan Heidicker mit Beschluss der Rechtsanwaltskammer Hamm nunmehr auch zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) ernannt
Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker ist mit Beschluss der Rechtsanwaltskammer Hamm vom 09.01.2018 nunmehr auch zum Fachanwalt für IT-Recht ernannt worden. Herr Rechtsanwalt Heidicker führt nunmehr neben seinen bereits seit 2013 und 2016 geführten Fachanwaltstiteln für gewerblichen Rechtsschutz sowie für Urheber- und Medienrecht den dritten Fachanwaltstitel für das Informationstechnologierecht.
Unberechtigte urheberrechtliche Abmahnung: Kanzlei Heidicker erwirkt Urteil vor dem Amtsgericht Schweinfurt auf Kostenerstattung gegen Abmahner
Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt, wie nunmehr einmal mehr ein durch unsere Kanzlei erstrittenes Urteil vor dem Amtsgericht Schweinfurt vom 18.09.2017 zeigt. Eine Abmahnung kann bei einer richtigen Verteidigung daher schnell zum Boomerang für den Abmahner werden, wie der nachfolgende Fall eindrucksvoll zeigt.
Urteil Landgericht Oldenburg vom 11.04.2017, Az: 5 O 2380/16: Gericht weist Klage von Sky gegen Hotelier ab
Wie bereits mehrfach in der Vergangenheit konnten wir erneut einen Gastwirt, diesmal einen Hotelier, erfolgreich gerichtlich gegen Sky vertreten. Das Landgericht Oldenburg hat die durch Sky erhobene Klage gegen den Hotelier abgewiesen. Wir haben unsere Mandantschaft bereits außergerichtlich vertreten und diesbezüglich die Ansprüche zurückgewiesen. Sky hat daraufhin Klage vor dem Landgericht Oldenburg erhoben.
Änderung für Amazon Verkäufer zum 19.04.2017- Freiwilliges Rückgaberecht!
Am 22.03.2017 erfolgte eine Mitteilung über Amazon, dass zur Verbesserung des Einkaufserlebnisses und Vereinheitlichung der Rückgabebedingungen Verkäufer ein zusätzliches Rückgaberecht einräumen müssen.
Abmahnung erhalten? Spezialisierung als Grundvoraussetzung für erfolgreiche Verteidigung
Abmahnungen sind weiterhin und immer mehr ein Thema in der digitalisierten Welt. Gerade Verstöße, die in irgendeiner Form im Zusammenhang mit dem Internet stehen, sind nach unserer Praxiserfahrung Gegenstand von geschätzten 90 % der in Deutschland und international ausgesprochenen Abmahnungen.
Onlinehandel aufgepasst: Neue Informationspflichten ab dem 1. Februar 2017
Bereits seit Anfang des letzten Jahres müssen aufgrund der sog. ODR-Verordnung Onlinehändler auf die Möglichkeit der Streitschlichtung hinweisen. Hierzu gilt seit dem 09.01.2016 die Pflicht auf die sog. OS- Plattform durch Vorhalten eines Links hinzuweisen. Die auf europäischer Ebene ergangene ODR-Verordnung wurde auch bereits schon in deutsches Recht, und zwar in Form des Verbrauchstreitbeilegungsgesetzes, umgesetzt.
Funktionstüchtiger Link zur OS-Plattform nach Urteil, OLG München vom 22.09.2016, Az. 29 U 2498/16, nötig
Seit Anfang des Jahres 2016 gibt es nun die sog. auf europäischer Ebene eingeführte OS-Plattform, welche dazu dienen soll zwischen Onlinehändlern und Verbrauchern bei Problemen im Onlinekauf zu schlichten und zu vermitteln. Wir erinnern uns daran, dass zur gesetzlichen Einführung die OS-Plattform noch gar nicht funktionierte, Onlinehändler jedoch dazu verpflichtet waren, einen entsprechenden Link vorzuhalten.
Bei der sog. ODR Verordnung (Art.14) handelt es sich nach zwischenzeitlich gefestigter Rechtsprechung um eine sog. Marktverhaltensregel, so dass das Fehlen des Links nach § 3a UWG i.V.m. der oben genannten Verordnung einen Wettbewerbsverstoß darstellt, der abmahnfähig ist.
So dauerte es nicht lange bis wir in unserer Kanzlei die ersten Abmahnungen zur Bearbeitungen wegen des Fehlens des Links vorliegen hatten. Zwischenzeitlich haben wir eine hohe zweistellige Zahl von Abmahnungen in diesem Bereich bearbeitet.
Urteil auf Erstattung von Abmahnkosten erstritten: Bei eBay Kleinanzeigen kann Fernabsatzrecht gelten
Unsere Kanzlei hat für einen unserer Mandanten vor dem Landgericht Bochum (Az: I 17 O 17/16) ein Urteil auf Erstattung von Abmahnkosten erstritten, in dem es rein rechtlich um die Frage ging, ob auf dem bekannten Kleinanzeigenportal „eBay-Kleinanzeigen“ auch die besonderen Fernabsatzregeln und die damit im Zusammenhang stehenden Informationspflichten gelten. Dies bedeutet faktisch, dass auch bei eBay Kleinanzeigen unter Umständen eine Widerrufsbelehrung sowie weitere Rechtstexte vorgehalten werden müssen.
Widerruf Immobiliendarlehen: Widerrufsjoker nach 21.06.2016 nutzen
Der sogenannte „Widerrufsjoker“ ist weiterhin in aller Munde. Aufgrund zahlreicher falscher Widerrufsbelehrungen, die Inhalt von Immobiliendarlehensverträgen in den Jahren ab 2002 waren, konnten in den letzten Jahren zahlreiche Immobiliendarlehensveträge durch Verbraucher widerrufen werden. Der Vorteil bestand bzw. besteht darin, dass hierdurch günstige Umschuldungen möglich waren, die es den Verbrauchern ermöglichte, ohne Vorfälligkeitsentschädigung sich von ihren bestehenden Verträgen zu lösen und günstigere Verträge zu den derzeit bestehenden Niedrigzinsen abzuschließen.
Vortrag auf Einladung der Händlervereinigung „Hamm“ zum rechtssicheren Handel im Internet
Wir freuen uns über die Einladung der Händlervereinigung „Hamm-Erleben“, von der wir gebeten wurden, einen Vortrag zur Thematik „Rechtssicherer Handel im Internet“ zu halten. Wir werden zu den Themen Rechtssicherer Handel im Internet, Urheberrecht, insbesondere zur Fotoproblematik sowie zum Markenrecht referieren. Gegenstand des Vortrags werden die klassischen „Stolpersteine“ im Onlinehandel wie Widerrufsbelehrung, AGB, Datenschutz etc. sein. Ferner freuen wir uns auf einen regen Austausch mit den Teilnehmern und hoffen, dass wir unsere Zuhörer für die Problematik sensibilisieren können. Gehalten wird der Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Jan Heidicker und Herrn Rechtsanwalt Dirk Dreger.
Jan Heidicker zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ernannt
Mit widerruflichem Beschluss der Rechtsanwaltskammer Hamm vom 07.06.2016 ist Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker nun auch berechtigt neben seinem Titel „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ auch den weiteren Titel „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“ zu führen.
LG Bochum: Vorhalten verschiedener Varianten ist wettbewerbswidrig
Mit Urteil vom 10.02.2016 hat die 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen- des Landgerichts Bochum (LG Bochum, Urteil vom 10.02.2016, Az.: I – 13 O 216/15) das alternative Vorhalten verschiedener Varianten zum Fristbeginn im Widerrufsrecht als wettbewerbswidrig eingestuft. Das LG Bochum hat in der Urteilsverfügung die durch unsere Kanzlei erwirkte einstweilige Verfügung vom 18.12.2015 bestätigt.
Neue Spezialseite zum Foto- und Medienrecht
Wir haben für Sie eine aktuell und neue Informationsseite zum Fotorecht und Medienrecht zur Verfügung gestellt. Wir freuen uns, Ihnen unter nachfolgend genannten Internetadressen unsere neue Kanzlei Spezialseite mit hilfreichen Informationen rund um die rechtlichen Aspekte der digitalen Fotografie, des Rechtes am eigenen Bild sowie weiterer urheberrechtlicher Problematiken zur Verfügung zustellen.
Beratung für Unternehmen im Onlinehandel und Medienbereich
Wir bieten als Fachanwaltskanzlei für den gewerblichen Rechtsschutz jungen Unternehmen die Möglichkeit sich kostengünstig zu den tückischen rechtlichen Problemen beraten zu lassen, die üblicherweise im Bereich des Onlinehandels und des gesamten Medienrechtes anfallen. Aus unserer täglichen Praxis wissen wir, dass sich gerade junge Startup-Unternehmen im Bereich der neuen Medien häufig schwertun, sich im Paragraphenjungle zurecht zu finden.