Oops, wer hat das Formular gegessen?

Besteht eine Verpflichtung zur Verwendung von AGB im Onlinehandel?

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung allgemeine Geschäftsbedingungen vorzuhalten. AGB dienen jedoch der Vereinfachung von Geschäftsbeziehungen für eine Vielzahl von Fällen und werden damit fester Vertragsbestandteil.

Neben der vorgenannten ursprünglichen Funktion dienen AGB im Onlinehandel erheblich der Erfüllung der sog. gesetzlichen Informationspflichten, die der Gesetzgeber dem Onlinehändler für seine Geschäfte mit Verbrauchern auferlegt. Diese Informationspflichten ergeben sich vornehmlich aus Art. 246 EGBG i. V. m. §§ 312 b ff. BGB. Danach ist der Onlinehändler u. a. dazu verpflichtet, seine Identität anzugeben oder über das gesetzlich normierte Widerrufsrecht oder insbesondere über das Zustandekommen des Vertrages zu informieren.

Enthält er beispielsweise vorgenannte Informationen dem Verbraucher vor, so drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit den bekannten Folgen. Die Einbettung der umfangreichen Informationspflichten, die Onlinehändler dem Verbraucher zur Verfügung stellen müssen, sollte daher unbedingt im Rahmen der AGB erfolgen. Zwar bestünden grundsätzlich auch andere Möglichkeiten die Informationspflichten zur Verfügung zu stellen, jedoch wird die gesetzliche Pflicht zur Information des Verbrauchers durch die Verwendung von AGB erheblich erleichtert und eben gerade für alle Geschäftsbeziehungen vereinfacht und damit auch rationalisiert.

Kann ich meine eBay-AGB auch für meinen Onlineshop nutzen oder andersherum?

Eine Frage, die uns häufig gestellt wird. Die eindeutige Antwort auf diese Frage ist: NEIN! So gelten unterschiedliche Voraussetzungen, insbesondere für das Zustandekommen des Vertrages bei einem Onlineshop und dem gewerblichen Verkauf auf eBay. Vermeiden Sie insbesondere auch die Übernahme von fremden AGB. Erstens wissen Sie als Laie nicht, ob diese rechtmäßig sind. Zweitens müssen AGB immer zu Ihrem Verkaufsangebot und der Plattform passen. Drittens begehen sie durch die Übernahme fremder AGB eine Urheberrechtsverletzung, die ihrerseits abmahnfähig ist.


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