Oops, wer hat das Formular gegessen?

Zahlungsaufforderung durch die ddp media GmbH aufgrund der Internetnutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials

Grund des Schreibens ist, dass auf dem Internetauftritt der angeschriebenen Person mindestens eine Fotografie aus dem Portfolio der ddp media GmbH genutzt wurde. Hierbei konnte innerhalb der Kundendateien nicht festgestellt werden, dass die angeschriebene Person entsprechende Nutzungsrechte angefragt bzw. erworben hat. Sollte dies dennoch der Fall sein, wird die angeschriebene Person um formlose Übersendung der jeweiligen Genehmigung gebeten.

Sollte die Nutzung nicht lizenziert sein, wird ein Anspruch auf Feststellung eines Schadenersatzes geltend gemacht. Die angeschriebene Person wird aufgefordert, das Bestehen eine Lizenzschadenersatzanspruches dem Grunde nach anzuerkennen. Sodann wird in der Folge zur Bezifferung des Schadenersatzes ein Auskunftsanspruch geltend gemacht, wie lange das Foto online gestellt war. Die Auskunftserteilung wird unter Fristsetzung erwartet.

Nach erfolgter Auskunftserteilung wird sodann eine entsprechende Berechnung bzgl. des Schadenersatzes getätigt, welche sich an den MFM-Honorartabellen orientiere.

Sollte in der Folge keine Einigung zustande kommen, behält sich die ddp media GmbH die Geltendmachung aller rechtlichen Ansprüche vor. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das bloße Entfernen des jeweiligen Fotos die Ansprüche nicht entfallen lässt.

Sollten auch Sie eine Zahlungsaufforderung durch die ddp media GmbH erhalten haben, bietet es sich in jedem Fall an, den Einzelfall mit einem auf das Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt zu besprechen. Auch im Falle des Zutreffens der Vorwürfe kann in der Regel ein außergerichtlicher Vergleich mit der Gegenseite erarbeitet werden.

Gerne können Sie uns das erhaltene Schreiben per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/17062 telefonisch erreichen.

Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.

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