Oops, wer hat das Formular gegessen?

GOOGLE WEB FONTS: Schadensersatzforderung Rechtsanwalt Lenard für Martin Ismail

Seit Donnerstag Abend hat unsere Kanzlei eine Welle von Anfragen erlebt, die wir in 13 Jahren in diesem Geschäft noch nicht erlebt habe. Wir beraten seit Donnerstag nahezu durchgehend Mandanten und bieten diesen unsere Verteidigung in der Sache zu einem fairen Honorar an.

Bereits vor einigen Wochen hatten wir über eine klassische Abmahnung berichtet, die durch die Kanzlei brandt legal ausgesprochen wurde, der ebenfalls einen gleichartiger Vorwurf zugrundelag. Im Gegensatz zu der jetzigen Welle war dort die Anzahl der Abmahnungen nicht vergleichbar. Neben einer Schadensersatzforderung wurde dort jedoch zusätzlich auch noch ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht, was im hiesigen Fall nicht gegeben ist.

Wir sind der Auffassung, dass die Forderung trotz wohlmöglich bestehenden Datenschutzverstoß unberechtigt ist, weil die gerügte Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht vorliegen dürfte. Die Anzahl der versendeten Forderungen dürfte außergewöhnlich hoch sein, da alleine wir seit Donnerstag/Freitag mehr als geschätzte 300 Anfragen erhalten haben. Wir arbeiten diese gerade weiter ab.

Sollten auch Sie eine solche Aufforderung erhalten haben, senden Sie uns diese gerne zu. Wir werden Ihnen mitteilen, wie Sie mit diesem Schreiben umzugehen haben. Wir raten dringend an nicht vorschnell zu zahlen und von einer Kontaktaufnahme mit der Gegenseite Abstand zu nehmen. Wir beraten Sie natürlich auch zum weiteren Umgang mit der Problematik.

Sofern auch Sie ein solches Aufforderungsschreiben erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Beratung zur Verfügung. Sie können uns das Aufforderungsschreiben gerne per E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Rufnummer 02307/1706-2 erreichen. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit.

Wir sehen Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.

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