Oops, wer hat das Formular gegessen?

Klage Kanzlei Fareds wegen Schadensersatz und Anwaltskosten

Uns wurde in der 25. KW 2013 erneut eine Klage der Kanzlei Fareds durch unsere jetzige Mandantschaft vorgelegt. Kläger ist hierbei Herr Jens Kindervater, der sowohl Schadensersatz, als auch Anwaltskosten von unserer Mandantschaft verlangt.

Gegenstand des Vorwurfs ist das vermeintliche Angebot des Musiktitels „DJ Antoine – Bella Vita“ im Rahmen einer Tauschbörse.

Die ursprüngliche Abmahnung datiert vom 13.03.2013. Wir vertreten unsere Mandantschaft jedoch erst im Klageverfahren. Eine Reaktion auf die seinerzeitige Abmahnung ist nicht erfolgt, so dass sich die Rechtsanwälte Fareds gemeinsam mit ihrer Partei anscheinend sehr schnell dazu entschlossen haben, Klage zu erheben.

Herr Kindervater fordert hierbei einen Betrag in Höhe von 150, 00 € an Schadensersatz sowie einen Betrag in Höhe von 560,80 € an Anwaltskosten.

Die Tatsache der uns vorliegenden Klage zeigt eindrucksvoll, dass ein Ignorieren der Angelegenheit nicht der richtige Weg ist, wenngleich dies oft so in Internetforen zu lesen ist. Es ist heute denn früher umso wichtiger, bereits bei Erhalt der Abmahnung richtig zu reagieren, um sich unnötige Folgekosten, die ein gerichtliches Verfahren naturgemäß nach sich zieht, zu vermeiden.

Auffällig ist auch, dass zwischen Klageerhebung und Abmahnung keine zwei Monate lagen.

Dennoch soll darauf hingewiesen werden, dass auch bei der Zustellung der Klage grundsätzlich „das Kind noch nicht in den Brunnen“ gefallen ist. Auch hier bestehen noch Mittel und Wege, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen oder eine vergleichsweise Lösung der Angelegenheit anzustreben.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch  in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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