Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Kanzlei Waldorf Frommer: „Die Rache der Wanderhure“

Uns erreichte eine aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer vom 30.11.2012. Gegenstand der uns zur rechtlichen Überprüfung und zur Bearbeitung vorgelegten Abmahnung ist der Vorwurf einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Werk: „Die Rache der Wanderhure“ an dem die Universum film GmbH die Rechte innehat.

Zusätzlich zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 956,00 € gefordert.

Unterlassungserklärung

Viele Adressaten von Abmahnungen unterzeichnen die vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.

Achtung!

Aus dem Vorgenannten sollte jedoch nicht der pauschale Rückschluss gezogen werden, dass grundsätzlich keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte nach Prüfung des Einzelfalls in abgeänderter Form geschehen.

Zudem gilt es nicht dem Irrglauben zu verfallen, dass ein Ignorieren der Angelegenheit die Lösung des Problems ist.

Für die Verteidigungsstrategie ist die Frage entscheidend, ob der vorgeworfene Verstoß in dieser Form zutrifft oder nicht. Diesbezüglich ist zu eruieren, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann.

Waldorf Frommer klagt für die Sony Music Entertainment GmbH

Durch einen weiteren Mandanten wurde uns am 03.12.2012 eine Klageschrift der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment GmbH vorgelegt. Die Mandantschaft war bis zum Erhalt der Klage nicht anwaltlich vertreten. Wir werden nach eingehender Prüfung über den genauen Inhalt der Klage berichten. Dies zeigt, dass die Abmahnungen keinesfalls ignoriert werden sollten. Die Klage ist rechtshängig vor dem Amtsgericht in München.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch  in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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