Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Ido Interessenverband vom 25.11.2014

Derzeit liegt unserer Kanzlei eine weitere Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vor, datiert vom 25.11.2014.

In der Abmahnung werden folgende Wettbewerbsverstöße auf der Internethandelsplattform eBay gerügt:

  • Fehlende Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrecht für Waren
  • Fehlende Informationen zur Vertragstextspeicherung

Von dem Adressaten der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und eine Kostennote 232,50€ gefordert.

Wir raten davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen. Diese ist unserer Auffassung zu Ihren Ungunsten formuliert.

Sofern die Verstöße vorliegen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Fehler vor Abgabe einer Unterlassungserklärung abgestellt werden, da ansonsten in Folge der Strafbewehrung erhebliche Vertragsstrafen drohen.

In diesem Zusammenhang erleben wir in der täglichen Anwaltspraxis, dass die angegriffenen Onlineauftritte (eBay, Amazon, dawanda, etc.) häufig noch weiteren Korrekturbedarf beinhalten. Wir raten daher zu einer fachkundigen Überprüfung Ihrer Onlineauftritte.

Für die Überprüfung und Erstellung von rechtsicheren Rechttexten stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.                                                             

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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