Oops, wer hat das Formular gegessen?

Kostenrechnung Zentrales Gewerberegistrat: Wie soll reagiert werden?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat das Mandat in einer aktuellen Angelegenheit gegen die „Zentrales Gewerberegistrat zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ der DR Verwaltung AG übernommen. Unserer Mandantschaft wurde am 02.12.2015 eine Kostenrechnung zugestellt.

Das „Zentrale Gewerberegistrat zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ verschickte zuvor ein Schreiben an unsere Mandantschaft, dass das Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages beinhaltete. In dem ersten Schreiben hieß es:

„Überprüfen Sie die nachfolgenden unten aufgeführten Angaben zu Ihrem Gewerbeunternehmen und bestätigen Sie ggf. durch Ihre Unterschrift die Richtigkeit der genannten Firmendaten sowie die Auftragserteilung zur Erfassung und Registrierung.“

Auffällig an dem Schreiben ist, dass eine kleine Schriftgröße verwendet wurde und das gesamte Layout nur schwer zu überschauen ist. Durch die Gestaltung entsteht der Eindruck, es handele sich um ein offizielles Schreiben einer Behörde. Da auch unsere Mandantschaft von einem behördlichen Schreiben ausging und den Brief kurzerhand unterzeichnet zurücksandte, fand diese kürzlich eine Rechnung in ihrem Briefkasten, in der die Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 474,67 € verlangt wird.

Wie sollte bei Erhalt einer Rechnung dieser Art reagiert werden?

Zunächst ist es fraglich, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Vertrages ist unserer Auffassung nach nicht hinreichend deutlich gemacht. Auch ist nicht klar, ob die AGB der DR Verwaltung AG überhaupt in der Vertrag einbezogen wurden. Wir sind daher der Auffassung, dass Sie zunächst keine Zahlung leisten sollten.

Es stellt sich daher die Frage, wie im Falle einer Rechnungszusendung reagiert werden sollte. Keinesfalls sollten Sie den Rechnungsbetrag ungeprüft zur Anweisung bringen! Jedoch sollten Sie die Rechnung auch nicht ignorieren. Vielmehr raten wir dazu, umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ihr Einzelfall muss überprüft und anschließend entsprechend reagiert werden.

Es kommen, sofern überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, sowohl eine Anfechtung als auch weitere Reaktionsmöglichkeiten in Betracht. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich unverzüglich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Nur so kann die Angelegenheit rechtssicher für Sie beendet werden.

Im Falle des Erhalts einer solchen Rechnung sollten Sie sich daher umgehend an uns wenden!

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  1. Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  2. Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  3. Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  4. Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  5. Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  6. Bleiben Sie ruhig

Sollten auch Sie eine Rechnung der „Zentrales Gewerberegistrat zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ der DR Verwaltung AG erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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