Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Kanzlei Waldorf Frommer: „Codename U.N.C.L.E.“

Aktuell wurden wir mit der Verteidigung gegen eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH beauftragt. In der auf den 27.11.2015 datierten Abmahnung wird unserer Partei das widerrechtliche Anbieten einer Filmdatei in einer Tauschbörse vorgeworfen.

Aufgrund des Vorwurfes einer vermeintlichen Urheberechtsverletzung an dem oben genannten Filmwerk wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 € gefordert.

Wie sollte ich bei Erhalt einer Abmahnung reagieren?

Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden! Eine Unterlassungserklärung bindet Sie auf viele Jahre hinweg. Sie sollten sich daher bei Erhalt einer Abmahnung umgehend an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, damit die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird.

Höhe des geforderten Schadensersatz

Als Schadensersatz wir ein Betrag in Höhe von 600,00€ angesetzt. Dieser Betrag ist unserer Ansicht nach als überhöht zu qualifizieren. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass entsprechend niedrigere Streitwerte von Teilen der Rechtsprechung als angemessen angesehen werden. Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt jedoch weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Das Ignorieren einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist jedenfalls ein schlechter Rat! So sind uns bereits viele Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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