Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Waldorf Frommer: „Fremdes Bildmaterial” verwendet

Uns wurde  eine aktuelle Abmahnung des Herrn Alfred Molon, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer, zur Überprüfung vorgelegt. Die Abmahnung ist datiert vom 28.02.2013.

Bei Herrn Alfred Molon soll es sich um einen renomierten und international tätigen Fotografen handeln.

In der Abmahnung heißt es, dass Herr Molon in Erfahrung gebracht habe, dass der Abmahnadressat ohne Zustimmung des Herrn Molon Bildmaterial im Internet verwendet habe.

In dem ersten Schreiben wird neben der Abgabe der obligatorischen Unterlassungserklärung zunächst Auskunft u. a. darüber verlangt, wie lange das Bild auf der Internetseite des Abmahnadressaten verwendet wurde.

Das Auskunftsersuchen dient regelmäßig der Vorbereitung zur Bezifferung des sodann im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzes in Form eines sog. Lizenzschadensersatzes sowie der Kosten der Rechtsverfolgung. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die geltend gemachten Beträge in den darauffolgenden Schreiben oft beträchtlich sind und nach unserer Auffassung völlig überhöht.

So haben wir bereits auch gegen Abmahnungen gleicher Art verteidigt, die durch die Masterfile Deutschland GmbH, der Stockfood GmbH oder durch Getty Images über die Kanzlei Waldorf ausgesprochen wurden. So werden regelmäßig bei der Verwendung von zwei Bildern Gegenstandswerte von 25.000 € geltend gemacht, aus denen sich sodann die Anwaltskosten berechnen. Ob dies auch im Falle von Abmahnungen des Herrn Molon erfolgt, ist jedoch derzeit noch nicht bekannt.

Die Abmahnung sollte unbedingt auf Ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Die gilt besonders im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge.

Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten. Es bestehen verschiedene taktische Möglichkeiten der Vorgehensweise. Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auf keinen Fall. Beachten Sie bitte auch die "goldene Regel" sich nicht selbst telefonisch oder schriftlich mit dem Abmahner in Verbindung zu setzen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch  in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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