Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Tickets 2024: Schütz Rechtsanwälte, RuhrKanzlei, Lentze Stopper für: Borussia Dortmund, FC Bayern, SV Werder Bremen weitere Fußballvereine sowie für die Europäische Handballföderation

Auch liegt uns eine interessante Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper, und zwar nicht für den Fußball, sondern für die Europäische Handballföderation (EHF) vom 08.01.2024 vor.

Abmahnungen der EHF dürften in diesem Jahr neu im Umlauf sein.

Was ist der Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnungen?

Egal, ob es sich bei den von den verschiedenen Kanzleien gerügten Ticketverkäufen um solche handelt, die dem Bereich Fußball oder anderen Formen von Veranstaltungen handelt, liegt der konkrete Vorwurf darin, dass der Weiterverkauf über Onlinemarktportale erfolgt. Weiterhin kann der Vorwurf darin liegen, dass die entsprechenden Tickets zu einem höheren als zum Originalpreis abgegeben werden.

In den Abmahnschreiben wird regelmäßig von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Ferner werden Abmahnkosten sowie Schadensersatzbeträge, häufig auch als Vertragsstrafe bezeichnet, geltend gemacht. Diese werden sodann im Vergleichswege zusammengefasst, sodass im Regelfall ein pauschaler Betrag gefordert wird.

Umgang mit diesen Abmahnungen?

Wie bei jeder Abmahnung, unabhängig davon, ob diese aus dem Urheberrecht, dem Markenrecht oder dem Wettbewerbsrechts stammt, gilt es auch in den Konstellationen dieser Art, zunächst zu prüfen, ob der gegen Sie erhobene Vorwurf in der Sache zutrifft. Hierbei sind stets verschiedene Konstellationen zu unterscheiden.

Soweit Sie als Weiterveräußerer unmittelbar das Ticket bei den Vereinen, dem Konzertveranstalter oder einem anderen Kulturveranstalter unmittelbar erworben haben, wird Ihnen regelmäßig ein unmittelbarer Verstoß gegen die AGB vorgeworfen. Soweit man die von dem Veranstalter vorgehaltenen AGB für wirksam erachtet, wäre in diesen Konstellationen durchaus an eine Berechtigung der Ansprüche zu denken. Klar ist jedoch nicht, ob diese AGB tatsächlich wirksam sind. Neben ihrer allgemeinen Frage der Wirksamkeit im Hinblick auf ihren Regelungsinhalt müssen AGB auch korrekt gestellt und damit auch ordnungsgemäß zum Vertragsbestandteil gemacht worden sein.

Handelt es sich bei Ihnen bspw. nicht um den unmittelbaren Vertragspartner eröffnen sich ebenfalls sehr gute Verteidigungsansätze. Eine Haftung ist in diesen Fällen häufig fraglich.

Es gibt zahlreiche Ansatzpunkte und Verteidigungsstrategien, die bei den sogenannten Ticketabmahnungen verfolgt werden können. Diese reichen von einer vergleichsweisen Erledigung bis hin zur kompletten Zurückweisung.

Im Regelfall gelingt es jedoch tragfähige und akzeptable Vergleiche zu schließen, selbst wenn wir zusammen mit Ihnen zu dem offenkundigen Ergebnis kommen, dass die Abmahnung in der Sache berechtigt ist.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Wir sind auf Ticketabmahnungen hoch spezialisiert. Wir vertreten bereits seit dem Jahre 2011 gegen Ticketabmahnungen jeder Art. Insgesamt können wir hierbei auf eine vierstellige Anzahl von Abmahnungen nur in diesem Bereich zurückblicken, die wir über die Jahre vertreten haben. Wir legen im Rahmen unserer Verteidigung einen besonderen Wert darauf, dass ein gerichtliches Verfahren  vermieden wird. Neben dem Umstand, dass wir in diesem Rechtsgebiet über eine erhebliche Expertise verfügen, kennen wir Ihre Gegner  sehr genau und können Ihnen in nicht seltenen Fällen bereits bei der Mandatsannahme mitteilen, wie der entsprechende Fall sich für Sie erledigen wird.

Wie können Sie uns kontaktieren?

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir bieten Ihnen hierzu zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Hierzu senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen Sie uns unmittelbar unter 02307/1706-2 an.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit und freuen uns darauf Sie im Rahmen der Ersteinschätzung kennenlernen zu dürfen.

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