Hintergrund: Design und Schutzrechte der „Alhambra“-Kollektion
Richemont, als Konzernmutter der traditionsreichen Luxusmarke Van Cleef & Arpels, ist Inhaberin sämtlicher Rechte an der international bekannten „Alhambra“-Kollektion. Die Kollektion wurde bereits 1968 in Frankreich geschaffen und ist insbesondere für ihr ikonisches vierblättriges Kleeblatt-Motiv bekannt, das in zahlreichen Schmuckstücken verwendet wird. Neben einem geschützten Design (international registriert als DM/102897) bestehen umfangreiche Urheberrechte und wettbewerbsrechtliche Schutzpositionen.
Vorwurf: Vertrieb nachgeahmter Armbänder und Ohrstecker
Der Vorwurf richtet sich gegen den Vertrieb nahezu identisch gestalteter Armbänder und Ohrstecker über einen deutschen Onlineshop. Die Kanzlei K&L Gates stützt sich dabei auf einen Testkauf und präsentiert in ihrer Abmahnung eine bildliche Gegenüberstellung zwischen den Originalen und den nachgeahmten Produkten, welche nach ihrer Auffassung keine abweichende Gesamtwirkung erzeugen (siehe Gegenüberstellung auf Seite 4–5 der Abmahnung)
Rechtliche Begründung: Urheberrecht, Geschmacksmuster und UWG
Die Abmahnung stützt sich auf eine Vielzahl rechtlicher Grundlagen, u.a.:
- Urheberrechtsverletzung gemäß §§ 11, 15, 97 UrhG
- Designverletzung nach der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV)
- Unlauterer Wettbewerb nach §§ 3, 4 Nr. 3 UWG wegen unlauterer Nachahmung
Gefordert werden insbesondere:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (mit Vertragsstrafe i.H.v. 5.001,00 €)
- Auskunftserteilung über Herkunft, Vertriebswege, Umsatz und Gewinn
- Herausgabe und Vernichtung der noch vorhandenen Ware
- Erstattung der Abmahnkosten i.H.v. 3.247,90 € zzgl. 27,90 € Beweissicherungskosten
Fristsetzung und Konsequenzen
Die Adressatin der Abmahnung wurde aufgefordert, bis spätestens zum 26. Mai 2025 die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Andernfalls wird die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche in Aussicht gestellt.
Unsere Empfehlung: Jetzt schnell und rechtssicher reagieren
Diese Abmahnung zeigt erneut, wie konsequent insbesondere große Luxusmarken gegen die Nachahmung ihrer ikonischen Designs vorgehen. Die rechtlichen Grundlagen sind breit gestützt – sowohl auf europäisches Designrecht als auch auf deutsches Wettbewerbs- und Urheberrecht. Gerade bei Designs mit ikonischem Charakter und starker Markenerinnerung ist die Durchsetzung von Schutzrechten regelmäßig erfolgreich.
Wir raten Händlern und Produzenten dazu, Designs mit markantem Wiedererkennungswert vor einer Aufnahme ins Sortiment sorgfältig auf mögliche Rechte Dritter zu prüfen. Ein rechtzeitiger Check durch spezialisierte Kanzleien kann teure Abmahnungen und gerichtliche Verfahren vermeiden helfen.
Kostenlose Ersteinschätzung durch unsere Kanzlei
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben – egal ob im Design-, Marken- oder Urheberrecht –, bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.
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