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Abmahnung Rechtsanwalt Lutz Schroeder: Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE)

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung des Rechtsanwaltes Lutz Schroeder für den Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) aus Berlin vor. Der Verbandleitet sein Recht zur Geltendmachung der urheberrechtlichen Ansprüche aus der Urheberschaft seines Mandanten, einem Fotografen aus Berlin, ab. Dieser habe die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Foto, welches unsere Mandantschaft im Rahmen eines Blogs verwendet haben soll.

Das entsprechende Foto soll der Creative Commons-Lizenz Deed unterliegen. Unserer Mandantschaft wird insofern vorgeworfen, im Rahmen der Verwendung des Fotos die diesbezüglichen Lizenzbedingungen nicht genutzt zu haben. So sei unter der Lizenzbedingung „Creative Commons Deed“ die Verwendung des Bildes nur unter der Voraussetzung erlaubt, das der Urheber des Fotos so angegeben wird, wie er auch auf der Plattform Flickr.com sich bezeichnet. Des Weiteren sei Voraussetzung ,dass ein entsprechender Link auf dessen Flickr-Seite gesetzt wird. Darüber hinausmüsse ein Link zur Lizenz angegeben werden, damit andere Nutzer sich ebenfalls über den Inhalt der Lizenz informieren können.

Sehen Sie auch unser Ratgebervideo zum Thema:

Inder Abmahnung werden neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch Schadensersatzansprüche in Höhe von 1.375,75 €,Anwaltskosten und Lizenzschadensersatz geltend gemacht.

Creative Commons-Lizenzen stellen gerade für den juristischen Laien häufig eine Haftungsfalle dar. Der juristische Laie erkennt in diesen Fällen häufig nicht, dass das Bild gerade nicht „frei“ und völlig „kostenlos“ unter keiner Bedingung verwendet werden kann. Wichtig ist bei den sogenannten Creative Commons-Lizenzen, dass sich der entsprechende Nutzer deren Inhalt genau anschaut. Dieser muss eingehalten werden. Im Falle eines Verstoßes gegen solche Lizenzen liegt in der Tat eine abmahnfähige Urheberrechtsverletzung vor. Wir verweisen diesbezüglich auch auf unseren Artikel „Bilder mit Creative Commons-Lizenz– Abmahngefahr bei falscher Verwendung“.

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung gerne zur Verfügung. Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben, eine Klage oder möglicherweise auch eine einstweilige Verfügung zunächst unverbindlich zu. Nennen Sie gerne Ihre Telefonnummer, wir rufen Siekostenlos zurück. Alternativ können Sie uns natürlich auch gerne für die erste Kontaktaufnahme umgehend telefonisch kontaktieren. Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht helfen wir Ihnen nicht nur rechtssicher weiter, sondern wir haben auch stets die Wirtschaftlichkeit der Angelegenheit für Sie im Auge.

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