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Abmahnung MO Streetwear GmbH wegen Markenrecht an dem Kennzeichen „Felipa“ vom 02.05.2023

Im Rahmen des Abmahnschreibens wird u. a. darauf hingewiesen, dass die MO Streetwear GmbH Teil einer Unternehmensgruppe ist, welche auf dem Sektor der Herstellung sowie des Angebots und dem Vertrieb von Bekleidungsstücken spezialisiert ist. Die MO Streetwear GmbH verfügt hierbei über verschiedene Marken. Hierbei wird u. a. genannt:

„MO“

„myMO“

„USHA“

„HOMEBASE“

„risa“

„Isha“

„Felipa“

„Izia“

Vorgeworfen wird hierbei dem Abmahnadressaten, dass sie sowohl auf Amazon als auch im Rahmen ihres eBay-Accounts Produkte unter Verwendung des Kennzeichens „Felipa“ angeboten habe.

Hierbei wurde das Kennzeichen „Felipa“ im Rahmen einer Artikelüberschrift, im Übrigen neben einer anderen bekannten Marke, von dem das Produkt stammt, verwendet. Ob in einer solch vorliegenden Konstellation tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, ist stets die Frage eines Einzelfalls, jedoch in vielen Fällen eher zweifelhaft als sicher. Die genaue Kenntnis der Rechtsprechung ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Wir sind auf das Gebiet des Markenrechtes hoch spezialisiert und haben bereits zahlreiche Abmahnungen dieser Art vertreten und beraten.

Was wird in der Abmahnung genau gefordert?

Zunächst wird die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 50.000,00 €, mithin ein Betrag in Höhe von 1.682,70 € zzgl. Umsatzsteuer. Hinzu kommen geltend gemachte Testkaufkosten in Höhe von 204,89 €.

Daneben wird umfangreich Auskunft verlangt sowie auch die Geltendmachung eines Lizenzschadenersatzes in der Sache angekündigt.

Welche Regeln sind bei Erhalt einer solchen Abmahnung einzuhalten?

1.    Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen.

2.    Nehmen Sie keinerlei Kontakt mit der Gegenseite auf.

3.    Bleiben Sie ruhig.

4.    Unterzeichnen Sie keinesfalls die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung
vorschnell.

Im Falle des Erhaltes einer solchen Abmahnung bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierzu senden Sie uns diese unverbindlich an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unmittelbar unter 02307/17062 an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Im Falle einer Beauftragung vereinbaren wir mit Ihnen ein Pauschalhonorar. Kostentransparenz ist für uns Vertrauensbildung und steht bei uns an erster Stelle.

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