Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Lubberger Lehment Rechtsanwälte: Volkswagen AG (VW) wegen Marke „VAG“

Wegen einer angeblichen Markenverletzung an der zugunsten der Volkswagen AG (VW) geschützten Marke "VAG" wurde einer unserer Mandanten kürzlich von der Anwaltskanzlei Lubberger Lehment abgemahnt. 

In der Abmahnung heißt es, dass die Bezeichnung "VAG", die für Volkswagen AG stehe, markenrechtlich geschützt sei. Sie sei überragend bekannt und auch gegen Rufausbeutung gem. Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV geschützt. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, über eBay Geräte zur elektronischen Fahrzeugdiagnose unter Verwendung der Bezeichnung VAG angeboten zu haben. Die angebotenen Waren seien jedoch weder von VW hergestellt, noch mit Zustimmung von VW in den Verkehr gebracht worden. Dadurch, dass unser Mandant dennoch mit "VAG" geworben habe, verletze er die Markenrechte der Volkswagen AG, Art. 9 Abs. 2 lit. a), b) UMV, § 14 Abs. 2 MarkenG. 

Forderungen der Abmahnung und unsere Einschätzung

Wegen der angeblichen Markenverletzung verlangt die Gegenseite von unserem Mandanten

  • die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Auskunft unter anderem über die mit dem Verkauf erzielten Gewinne und
  • Kostenerstattung für das entstandene Anwaltshonorar i.H.v. 2.948,90 €

Zu den einzeln geltend gemachten Ansprüchen wie folgt: Bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung handelt es sich um ein rechtsverbindliches Dokument, mit dem sich der Unterzeichnende dazu verpflichtet, eine bestimmte Handlung nicht in Zukunft vorzunehmen. Täte er dies dennoch, müsste er eine Vertragsstrafe an die Gegenseite zahlen. Der uns vorliegenden Abmahnung ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, in der für jeden Fall eines Verstoßes eine pauschale Vertragsstrafe von 5.100,- € vorgesehen ist. Wir raten davon ab, Unterlassungserklärungen mit pauschaler Vertragsstrafe zu unterzeichnen. Bei dem geltend gemachten Auskunftsanspruch handelt es sich regelmäßig um einen solchen, um in einem weiteren Schreiben einen konkreten Schadensersatzbetrag genau beziffern zu können. 

Wie sollte man bei Erhalt einer Abmahnung vorgehen?

Bei Erhalt einer Abmahnung kommt es darauf an, im Wesentlichen drei folgenschwere Fehler nicht zu begehen: Erstens sollte eine Abmahnung nicht ignoriert werden. Führen Sie sich noch einmal vor Augen, um was es sich bei einer Abmahnung handelt: Sie kann gewissermaßen als eine vorgerichtliche Maßnahme zur Beseitigung von Streitigkeiten angesehen werden. Würde eine Abmahnung ignoriert, wird im Regelfall ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden. Schon aus Kostenperspektive sollte dies vermieden werden. Zweitens ist es wichtig, dass Sie die in einer Abmahnung gesetzten Fristen unbedingt beachten. Diese sind oftmals sehr kurz und können mitunter nur wenige Tage betragen. Daher sollten Sie unbedingt unverzüglich nach Erhalt einer Abmahnung diese von einem auf dem jeweiligen Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Das führt uns zu Punkt 3: Reagieren Sie auf eine Abmahnung bitte nicht selbst. Die einer Abmahnung oft beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärungen mögen zwar als vermeintlich schnelle und einfache Möglichkeit erscheinen, den Streit beizulegen. Allerdings können diese nicht selten zugunsten des Abmahners und zu Ungunsten des Abgemahnten formuliert sein und mitunter sogar ein Schuldeingeständnis darstellen. Daher sollten derartige von dem gegnerischen Anwalt formulierten Erklärungen nicht ungeprüft unterschrieben werden. Lassen Sie Ihren Fall von einem Rechtsanwalt überprüfen, der sich auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert hat. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Sie sich zu nichts verpflichten, was Sie nicht unbedingt müssen. Im Bereich des Markenrechts ist ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz hoch spezialisiert. Die Kanzlei Jan B. Heidicker ist Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker ist neben Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zugleich auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für IT-Recht.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Bleiben Sie ruhig!
  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie die beigefügten Unterlassungserklärung nicht
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Wenn Sie Adressat einer Abmahnung sind, bieten wir Ihnen unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns einfach Ihre Abmahnung per E-Mail zu oder rufen Sie in unserer Kanzlei unter 02307-17062 an. Wir überprüfen Ihren Fall kurz und geben Ihnen eine erste kostenfreie Einschätzung zu möglichem weiteren Vorgehen. Bei dieser Gelegenheit nennen wir Ihnen auch gerne einen transparenten Pauschalpreis, zu dem wir Ihr Mandat gerne übernehmen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, wickeln wir die Kommunikation und Abrechnung gerne direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de 

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