Oops, das ASCII-Männchen hat die Formulare aufgegessen.

Abmahnung: „Culcha Candela - Von allein“

Eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler und Zerbe im Auftrag der Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque u.a. an dem Musikwerk „Culcha Candela- Von allein“, Ballermann Hits 2012 XXL, wurde uns zur Bearbeitung vorgelegt.

Gegenstand der Abmahnung ist die vermeintliche begangene Verletzung von Urheberrechten an dem Lied „Von Allein“ der Künstlergruppe Culcha Candela. Eine Abmahnung mit diesem Lied wurde uns zum ersten Mal vorgelegt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass unsere Kanzlei bereits vielfach gegen Abmahnungen der Herren Hanno Graf verteidigt hat.

Der abgemahnte Titel soll sich auf dem Musiksampler Ballermann Hits 2012 XXL befinden. Es droht daher Folgeabmahngefahr, da sich nach bereits erfolgter Recherche auf diesem Sampler auch weitere Titel befinden, die derzeit verstärkt abgemahnt werden. Besprechen Sie diese Problematik unbedingt mit Ihrem Rechtsbeistand. Ein erfahrender Rechtsanwalt in diesem Bereich wird mit Ihnen eine Strategie entwickeln, weitere Abmahnungen so weitest gehend wie möglich zu vermeiden.

Der Verstoß soll sich ausweislich des Abmahnschreibens am 12.10.2012 ereignet haben.

Zur Abgeltung folgender Ansprüche wird ein Abgeltungsbetrag von 400,00 € gefordert:

Welche Verteidigungsoptionen bestehen?

Es ist zunächst dringend davon abzuraten, das Schreiben zu ignorieren.

Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe: „Culcha Candela - Von allein“Im ersten Schritt muss zunächst die Frage geklärt werden, inwieweit der vorgeworfene Verstoß zutrifft oder nicht. Hierbei werden regelmäßig Fragen zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

Das „Herzstück“ einer jeden Abmahnung ist zunächst die Unterlassungserklärung. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass immer wieder Adressaten von Abmahnungen die beigefügten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Vor einem solchen vorgehen muss an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt werden! Grundsätzlich sollten Sie jedoch auch nicht den Fehler begehen und urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt Fiedler und Zerbe als „Abzocke" oder „Betrug" zu ignorieren. Dies ist nämlich definitiv nicht so.

Vermeintlich gute Ratschläge bei Abmahnungen

Hören Sie bitte nicht auf „gute Ratschläge“ in Internetforen. Diese sind zwar als erste Orientierung oft hilfreich, jedoch in der Regel nicht in Gänze zielführend.

Auch wir als verteidigende Anwälte verfolgen regelmäßig die einschlägigen Foren und sind nicht selten erschrocken, welche gefährlichen Tipps dort erteilt werden. So genügt regelmäßig auch nicht die alleinige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, verbunden mit dem Tipp, dass sich die Sache dann schon erledigen wird.

Hat man nun die Unterlassungserklärung abgeändert, was geraten werden muss, so stellt sich die Frage nach der geltend gemachten Forderung. Diese Frage ist einzelfallabhängig zu beurteilen und muss anhand der mittlerweile weitreichenden Kasuistik bestimmt werden, die jedoch aufgrund der unterschiedlich existierenden Entscheidungen und der (noch) bestehenden Möglichkeit des Abmahners, sich das Gericht aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes auszusuchen, einer genauen fallbezogenen Überlegung und Strategie bedarf.

So kann die Strategie von einer konsequenten Zurückweisung bis zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit, d. h. einer Reduzierung des geltend gemachten Betrages reichen.

Die Frage der Strategie hängt nicht zuletzt auch davon ab, inwieweit weitere Abmahnungen drohen. Ob hier mit sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen gearbeitet werden sollte, ist eine Frage des Einzelfalles. Hierzu divergieren die Stimmen derzeit gewaltiger denn je.

Wie Sie sehen, gibt es viele Punkte, die im Falle einer Filesharingverteidigung zu beachten sind. Wenden Sie sich daher an einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen, dem die Filesharingproblematik vertraut und bekannt ist. Erfahrung in diesem Bereich ist sehr wichtig.

Es lassen sich in nahezu jedem Fall gute Ergebnisse erzielen, die Ihnen vor allen Dingen die nötige Rechtssicherheit bringen werden. Verzweifeln Sie auf keinen Fall, sondern suchen Sie fachkundige Hilfe.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!