Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Frommer Legal für Allplan Deutschland GmbH wegen unlizenzierter Vervielfältigung eines Computerprogramms: Forderung 22.537,23 €

Der Firma Allplan lägen übermittelte Informationen vor, wonach bei einem angeblich von unserer Mandantschaft genutzten Endgerät eine nicht lizenzierte Software verwendet worden sei.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

In der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, im Rahmen derer sich unsere Partei dazu verpflichten soll, eine entsprechende Vervielfältigung und Nutzung der Software ohne Lizenz zu unterlassen.

Besonders im Fokus und interessant sind hierbei die geltend gemachten Lizenzschadenersatzansprüche. Insgesamt fordert die Firma Allplan die Zahlung von Lizenzgebühren in Höhe von 20.375,00 €. Die Schadensberechnung wird anhand verschieden genannter Lizenzpreise in der Abmahnung dargestellt. Insgesamt wird durch die Kanzlei Frommer Legal in der Angelegenheit ein Gegenstandswert in Höhe von 40.375,00 € zugrunde gelegt, wobei hierbei ein Betrag in Höhe von 20.000,00 € auf die Unterlassung entfällt. Anwaltskosten werden in Höhe von 1.817,00 € netto gefordert, sodass sich der gesamt geforderte Betrag auf 22.537,23 € summiert.

Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?

Zunächst ist festzustellen, dass die geforderte Summe außergewöhnlich hoch erscheint und es daher von entscheidender Bedeutung ist, dass Sie sich in diesen Fällen unbedingt der Hilfe eines Fachanwaltes für Urheber- und Medienrecht bedienen sollten. Besonders an dieser Abmahnung ist, dass die Gegenseite behauptet, technisch festgestellt zu haben, dass von dem Adressaten der Abmahnung eine unlizenzierte Version einer Software auf seinem Computer verwendet werde. Dieser Vorgang zeigt, wie wir finden, eindrücklich die zu beobachtende Tendenz, dass die technischen Möglichkeiten zum Auffinden von potentiellen und angeblichen Urheberrechtsverletzungen immer weiter voranschreiten.

Ob der Vorwurf in der Sache zutrifft, ist natürlich stets die Frage des Einzelfalles. Insofern bedarf es eines intensiven Austausches mit Ihrem Rechtsanwalt, der Ihnen unabhängig vom Vorliegen der tatsächlichen Ausgangssituation als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sicher weiterhelfen können wird.

Sollten auch Sie ein solches Abmahnschreiben oder ein ähnliches Abmahnschreiben erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer fachanwaltlichen Hilfe im Urheberrecht zur Seite. Die Kanzlei Frommer Legal ist uns aus zahlreichen Verfahren bestens bekannt. Wir haben in den letzten 13 Jahren zahlreiche Filesharing-Verfahren, urheberrechtliche Fotoauseinandersetzungen sowie weitere Vorwürfe urheberrechtlicher Natur für Mandanten vertreten und beraten.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, senden Sie uns diese unverbindlich unmittelbar per E-Mail zu oder rufen uns unmittelbar an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir helfen Ihnen bundesweit schnell und rechtssicher weiter.

 

Wir benutzen Cookies, Schriften und Videos

Auf unserer Website kommen verschiedene Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzlich auch ohne das Nutzen von Cookies zur Matomo Webanalyse nutzen. Auch bindet unsere Website Schriften und Videos von externen Quellen wie Adobe oder YouTube ein. Hinsichtlich des Datenschutzes erhalten Sie weitere Informationen zur Datenerhebung und -weiterleitung in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.