Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Fleuchaus & Gallo Patent- und Rechtsanwälte: Fin-Gears Limited Liability Company wegen Spiel-Ringe

Die ukrainische Fin-Gears Limited Liability Company lässt über die Kanzlei Fleuchaus & Gallo aktuell Abmahnungen wegen vermeintlicher Verletzung eines Designrechts aussprechen. Wir vertreten in unserer Fachanwaltskanzlei aktuell einen betroffenen Mandanten. 

Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, das bei der WIPO (World Intellectual Property Organisation) zugunsten der Fin-Gears Limited Liability Company eingetragene Design Nr. DM/207 185 verletzt zu haben. Dieses bezieht sich auf Spiel-Ringe, die von der Fin-Gears Limited Liability Company vertrieben werden. Unser Mandant soll im Internet über Amazon ein Fingerspielring zum Kauf angeboten haben, das mit den Darstellungen des eingetragenen Designs identisch sei, aber „offensichtlich“ nicht von der Fin-Gears Limited Liability Company stamme. Durch das Anbieten dieses Ringes verstoße unser Mandant gegen § 38 Designgesetz. 

Forderungen:

Wegen der vermeintlichen Rechtsverletzung soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Der Abmahnung ist bereits eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Hierbei handelt es sich um ein rechtsverbindliches Versprechen, die gerügte Handlung in Zukunft nicht zu wiederholen. Wenn gegen eine wirksam abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung in Zukunft verstößt, muss eine Vertragsstrafe gezahlt werden.

Des Weiteren soll unser Mandant binnen kurzer Frist Auskunft u.a. darüber erteilen, woher er die Ringe bezogen hat und welchen Gewinn er erzielt hat. Zudem wird die Kostenerstattung der Abmahnkosten in Höhe von 864,66 € verlangt.

Wie mit einer Abmahnung umgehen?

Adressaten einer Abmahnung reagieren oftmals verunsichert. In dieser Situation können juristischen Laien sodann leicht Fehler unterlaufen, die die weitere Verteidigung zum Teil deutlich erschweren können. Wichtig bei einer Abmahnung ist daher:

  • Nicht ignorieren, denn es könnten dann gerichtliche Schritte folgen
  • Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben, diese kann nachteilig formuliert sein und als Schuldeingeständnis ausgelegt werden
  • Keine Beträge zahlen, auch dies könnte ein Schuldeingeständnis darstellen
  • Lassen Sie die Abmahnung von einem im Designrecht spezialisiert Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen

Weitere wichtige Rechtstipps im Falle einer Abmahnung erklärt Ihnen in unserem nachfolgenden Ratgebervideo Jan B. Heidicker, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht:

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz hat in den vergangenen Jahren eine hohe vierstellige Zahl an Mandaten vertreten, die wegen vermeintlicher Rechtsverletzungen abgemahnt worden waren. Das Ziel unserer Verteidigung lautet stets Kostenreduzierung, weitere Schadensabwendung, rechtssichere und rasche Beendigung der streitigen Angelegenheit. Wir vertreten Privatpersonen, Selbständige, Onlinehändler und Unternehmen im gesamten Bundesgebiet. Abgemahnten bieten wir eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung an. Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben dazu einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen uns unter 02307-17062 an.

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