Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen: Markenrechtsverletzung im Online-Handel, BVB Merchandising

Die BVB Merchandising GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Sie ist Inhaberin der geschützten Marken „BVB“ und „Borussia Dortmund“ sowie dem Zeichen „BVB 09“ (Logo). Aktuell wurde einem unserer Mandanten eine Abmahnung der BVB Merchandising GmbH zugestellt, ausgesprochen durch die Anwaltskanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf, unser Mandant habe die Markenzeichen des BVB unerlaubter Weise verwendet.

Konkret geht es um Wandtattoos, die unsere Mandantschaft über eBay zum Kauf angeboten haben soll. Er habe hierbei „BVB“ zur Bewerbung seines Angebotes verwendet, ohne hierfür eine Zustimmung des Markeninhabers zu haben. Der BVB Merchandising GmbH stünden in Folge Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.

Forderungen:

Gefordert werden von unserem Mandanten die Unterzeichnung der der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, der Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.044,40 €, sowie gem. §§ 19 MarkenG; 242 BGB eine Auskunft u. a. über folgende Punkte:

- Anzahl der angebotenen und verkauften Produkte

- Einkünfte aus den Verkäufen

- Erzielter Gewinn

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Sofern Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben, geben wir Ihnen einen Rat: Ganz unabhängig davon, ob der Vorwurf tatsächlich zutreffend ist oder nicht, sollten Sie nicht ohne die Inanspruchnahme fachanwaltlicher Beratung reagieren. Denn nur ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der als solcher hoch spezialisiert im Bereich des Markenrechts ist, kann die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen.

Daher sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse zunächst Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen. 

Beim „Reagieren auf eigene Faust“ können einem juristischen Laien diverse Fehler unterlaufen. Zum einen könnten Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, die ihrem Umfang nach zu weitreichend gefasst ist und sie unangemessen benachteiligt. Oder aber sie geben eine abgewandelte Unterlassungserklärung ab, die jedoch nicht umfangreich genug gefasst ist. In diesem Fall drohen gerichtliche Schritte. Diese drohen auch, wenn Sie gar nicht reagieren. Die Gegenseite könnte ihren Unterlassungsanspruch im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durchsetzen.

Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, beachten Sie folgende wichtige Hinweise: Das Auskunftsersuchen dient – so unsere Erfahrungen – regelmäßig der Vorbereitung zur Bezifferung eines später geltend gemachten Schadensersatzes. Die Gegenseite wird abhängig von den angebotenen Waren und dem daraus erzielten Gewinn den Schadensersatzbetrag berechnen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Zunächst muss Ihr konkreter Sachverhalt geprüft werden, um festzustellen, ob Ihre Abmahnung berechtigt ist. Sodann muss weiterer Schaden abgewendet und die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet werden.

Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. 

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Bleiben Sie ruhig!

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie die beigefügten Unterlassungserklärung nicht

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung 

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung 

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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