Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung der DigiRights Administration GmbH

Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 04.10.2012 zur Bearbeitung vorgelegt.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen folgende neun Musikwerke im Rahmen einer Tauschbörse urheberrechtswidrig angeboten zu haben:

  • Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego
  • Mike Candys Feat. Evelyn and Patrick Miller – 2012 (If the world would end)
  • Dj Antoine Feat. The Beat Shakers – Ma Cherie
  • Die Atzen – Party (Ich will abgehn)
  • Gusttavo Lima – Balada (Tche Tchere Tche Tche)
  • Triggerfinger – I follow rivers
  • Timati & La La Land feat. Timbaland & Grooya – Not all about the Money
  • Mike Candys feat. Sandra Wild – Sunshine (Fly So High)
  • Michael Mind Project feat. Dante Thomasd – Feeling so blue

Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein immenser Schadensersatzbetrag in Höhe von  2400, 00 €.

Ob dieser Betrag angemessen ist, darf  bezweifelt werden.

Gegenstand der Abmahnung ist ein Chartcontainer Top 100

An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass bei sogenannten Container- Dateien grundsätzlich die Gefahr von Folgeabmahnungen besteht. Möglicherweise kann es angezeigt sein, in diesen Fällen vorbeugend tätig zu werden, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.

Das „Herzstück“ einer jeden Abmahnung ist zunächst die Unterlassungserklärung. Es kann nur dringend angeraten werden, diese in der anliegenden Form nicht abzugeben. Dies bedeutet jedoch gleichsam nicht, dass keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte auf jeden Fall in abgeänderter Form geschehen. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden.

Es lassen sich in nahezu jedem Fall gute Ergebnisse erzielen, die Ihnen vor allen Dingen die nötige Rechtssicherheit bringen werden. Verzweifeln Sie auf keinen Fall, sondern suchen Sie fachkundige Hilfe.

Lassen Sie sich auf keine Experimente ein!

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen. Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art. Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Nutzen Sie doch unser neues Kontaktformular.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Auch vertreten wir finanzielle Härtefälle mit Anspruch auf Beratungshilfe.

In unserem Abmahnblog unter http://abmahnblog-kanzleiheidicker.de berichten wir nahezu täglich über aktuelle Fälle und Abmahnungen.

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

Wir vertreten bundesweit

Wir benutzen Cookies, Schriften und Videos

Auf unserer Website kommen verschiedene Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzlich auch ohne das Nutzen von Cookies zur Matomo Webanalyse nutzen. Auch bindet unsere Website Schriften und Videos von externen Quellen wie Adobe oder YouTube ein. Hinsichtlich des Datenschutzes erhalten Sie weitere Informationen zur Datenerhebung und -weiterleitung in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.