Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung DAZN Limited durch Letzte Stopper - mehrere Abmahnungen wurden uns vorgelegt - Wie reagieren auf Fußballabmahnung wegen illegalem Zeigen von Bundesliga und Champions League??

Ausweislich der uns vorliegenden Abmahnschreiben der Kanzlei Lentze Stopper handelt es sich bei der DAZN Limited um einen international führenden Pay-TV-Anbieter, der weltweit Sportprogramme ausstrahlt. Insoweit wird in den Abmahnungen angegeben, dass die DAZN-Limited Inhaberin der Nutzungsrechte an den Live-Übertragungen unter anderem von den Spielen der Bundesliga und Champions League ist.

Hierbei umfassen die Nutzungsrechte insbesondere die Live-Ausstrahlung per Satellit, Kabel, IPTV, Internet und Mobilfunk sowie das Recht, diese Strahlungen im Sinne des § 22 UrhG in gewerblichen Einrichtungen öffentlich wiederzugeben.

Die DAZN Limited lässt regelmäßig Kontrollen in der ganzen Bundesrepublik, und zwar hierbei in Gaststätten, Vereinsheimen oder auch in Wettbüros durchführen. Uns wurden speziell in dieser und in der letzten Woche gleich mehrere Abmahnschreiben der Kanzlei Lentze Stopper vorgelegt, an denen entsprechende Verletzungen festgestellt worden sein sollen. Exemplarisch liegt uns eine Abmahnung vom 10.11.2022 vor, hinsichtlich der unsere Mandantschaft vorgeworfen wird, am 26.10.2022, und zwar in der Zeit zwischen 22:53 Uhr und 23:09 Uhr die von der DAZN Limited ausgestrahlte Begegnung Atletico Madrid gegen Bayer 04 Leverkusen ausgestrahlt zu haben. Es wird in diesem Zusammenhang unserer Mandantschaft vorgeworfen, dass diese nicht über einen gewerbliches Abonnement verfügt.

Welche Ansprüche werden geltend gemacht?

a)         Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Zunächst wird die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die der Unterlassungserklärung zu Grunde gelegte Vertragsstrafe sieht hierbei eine Zahlung in Höhe von 6.000,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Unabhängig davon, ob der Verstoß begangen wurde oder nicht, bietet es sich in vielen Fällen an, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Keinesfalls sollte jedoch die hier vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. In unserer langjährigen Praxis, in der wir insbesondere hunderte von Gastwirten vertreten haben, haben wir ebenfalls zahlreiche Vertragsstrafenfälle gegen die Firma Sky vertreten. Insofern kann nach unserer Erfahrung gerade im Gastronomiebereich häufig schlecht ausgeschlossen werden, dass es nicht nochmals, möglicherweise auch erst in einigen Jahren, zu einem Verstoß kommt. Insoweit bedarf es auch gerade im Hinblick auf die strafbewehrte Unterlassungserklärung einer erforderlichen Modifizierung, die wir für Sie fachgerecht natürlich vornehmen.

 

b)         Geldforderung

Des Weiteren fordert die DAZN Limited im Wege eines Vergleiches die Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.750,00 €. Dieser Gesamtbetrag würde akzeptiert, wenn zusätzlich ein gewerblicher Abonnementvertrag mit der Gegenseite abgeschlossen wird. Die diesbezüglichen Gebühren werden hierbei mit 250,00 € in dem uns vorliegenden Abmahnschreiben angegeben.

c) Wie ist mit der Abmahnung umzugehen?

Zunächst ist natürlich die Frage zu klären, ob der angegebene Verstoß überhaupt vorliegt. Nicht selten erzählen uns Mandanten, dass eine Ausstrahlung von Fußballspielen nicht stattgefunden hat. Häufig werden uns auch geeignete Umstände mitgeteilt, die gegen einen Verstoß sprechen. Als Fachanwaltskanzlei für unter anderem Urheber- und Medienrecht sind wir auf diesen Bereich hoch spezialisiert. Wir werden Ihnen relativ schnell, und zwar bereits sicherlich im ersten Telefonat mitteilen können, ob der Verstoß dem Grunde nach vorliegt. Selbst wenn dies der Fall ist, ergeben sich jedoch sehr häufig Ansatzpunkte, die geltend gemachte Forderung zu reduzieren oder eine für den Mandanten erträgliche vergleichsweise Lösung mit der Gegenseite zu vereinbaren.

Entscheidend ist, dass hier nicht der Fehler begangen wird, die Fristen zu ignorieren oder gar die Angelegenheit vollständig ad acta zu legen. Es drohen hier empfindliche Kosten, insbesondere dann, wenn die Gegenseite sich für die Geltendmachung einer gerichtlichen Inanspruchnahme entscheidet. In diesem Fall ist bspw. damit zu rechnen, dass der Gegenstandswert eines solchen Verfahrens im Minimum im fünfstelligen Bereich liegt, da der Unterlassungsanspruch, der sodann bspw. im Wege einer einstweiligen Verfügung oder im Wege eines Klageverfahrens durchgesetzt werden könnte, in Fälle der vorliegenden Art durchaus mit 20.000,00 € bis 30.000,00 € bemessen wird. Hieraus folgen sodann Anwalts- und Gerichtskosten, die nicht unerheblich sind.

Neben der grundsätzlichen Verteidigung gegen dieses Abmahnschreibens halten wir es für ganz entscheidend, dass wir im Falle einer Beauftragung für Sie die nötige Rechtssicherheit sorgen. Insofern beraten wir Sie natürlich vollständig in alle Richtungen. Wir werden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung finden und versuchen, diese bei der Gegenseite für Sie durchzusetzen.

Wie können Sie mit uns in Kontakt treten? Kostenlose Ersteinschätzung

Wir bieten jedem Mandanten eine kostenlose Ersteinschätzung des Falles an. Hierzu senden Sie uns die Abmahnung an unsere E-Mailadresse unter ra@kanzlei-heidicker.de oder nutzen unser neues Formular auf unserer neuen Homepage. Alternativ rufen Sie uns natürlich jederzeit gerne an. Wir rufen im Regelfall am gleichen, oder spätestens am nächsten Tag zurück. Beachten Sie jedoch auf jeden Fall die Frist in Ihrem Fall, sodass hier keinerlei Probleme unnötiger Art auftreten.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

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