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Abmahnung CMS Hasche Sigle Rechtsanwälte: BeSweet LLC wegen „Sugarbearhair“ Haarvitamine

Sogenannte „Haarvitamine“ sind aktuell Gegenstand eines Mandats in unserer Kanzlei. Die BeSweet Creations LLC, Inhaberin der Unionsmarke „Sugarbearhair“ ließ kürzlich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die CMS Hasche Sigle Rechtsanwälte gegenüber einer unserer Mandanten aussprechen. Inhaltlich geht es um den Vorwurf der Produktnachahmung i.S.d. § 4 Nr. 3 lit. a), b) UWG.

Aufbau der Abmahnung

Die CMS Hasche Sigle Rechtsanwälte führen zunächst aus, dass es sich bei der BeSweet Creations LLC um den weltweiten Vertreiber von vegetarischen Vitaminen für Haare in Form von Fruchtgummitieren in der Form von türkisen Bären unter der Marke „Sugarbearhair“ handele. Unterstützt werde die LLC bei der Werbung über diverse Social-Media-Kanäle unter anderem auch durch prominente Testimonials, wie bspw. den Kardashian Schwestern.

Sodann werden in der Abmahnung als vermeintliche Alleinstellungsmerkmale der „Sugarbearhair“-Fruchtgummis genannt:

- türkise Farbe

- sitzende, gestauchte Tierfigur

- füllige Körperform

- Verkauf in Glasflaschen mit weißem Deckel und türkiser Binde

- Bewerbung als „vegetarian Gummies“

- Verkauf auch im 3er- oder 6er-Pack

Vorwürfe:

Unsere Mandantschaft biete ein dem BeSweet-Produkt „Sugarbearhair“ ähnliches Produkt an. Es handele sich hierbei auch um türkise Haarvitamine in Form eines Tieres. Auch die Größe sei nahezu identisch. Zudem würden sich Verpackungsdesign und -größe sowie angebotene Verkaufspackungen ähneln, bzw. gleichen. Auch werde das Produkt unserer Mandantschaft über Social-Media-Kanäle beworben. Weitere Mitbewerber, die ebenfalls Haarvitamine anbieten, würden sich im Produkt- und Verpackungsdesign deutlich von den Produkten der BeSweet Creations LLC unterscheiden.

Aufgrund der vermeintlich großen Ähnlichkeit der von unserer Mandantschaft angebotenen Produkte zu den „Sugarbearhair“-Fruchtgummis handele es sich u.a. um eine Herkunftstäuschung i.S.d. § 4 Nr. 3 lit. a) UWG. Eine Herkunftstäuschung liegt immer dann vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise den Eindruck gewinnen können, die Nachahmung stamme vom Hersteller des Originals (Köhler, Köhler/Bornkamm, 35. Aufl. 2017, § 4, Rn. 3.42).

Forderungen:

Aufgrund des vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird unsere Mandantschaft zur Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 2.085,95 € nach einem Gegenstandswert von 75.000,00 € und zur Auskunftserteilung, u.a. betreffend dem erzielten Gewinn aufgefordert. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit deren Verwendung die BeSweet Creations LLC einverstanden sei. Wir raten davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Sie beinhaltet eine pauschale Vertragsstrafenregelung in Höhe von 5.100,00 € und kann ein Schuldeingeständnis darstellen. Stattdessen sollte die Abmahnung von einem spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden.

Unser Rat an Sie:

Eine Abmahnung sollten Sie nicht ignorieren. Die Gegenseite könnte dann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Stattdessen sollte eine Abmahnung immer von einem auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierten Rechts-, bzw. Fachanwalt überprüft werden. Alle in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und daher auf das Gebiet des Wettbewerbsrechts höchst spezialisiert.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles. Rufen Sie uns dazu einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen und Kontaktwege auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de

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