Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung CBH Rechtsanwälte: FAST Fashion Brands GmbH wegen Marke „BLONDA“

Erneut verteidigt unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz gegen eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte, welche diese wegen einer vermeintlichen Markenverletzung an "BLONDA" im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH ausgesprochen haben. Durch angeblich unberechtigte Verwendung der Marke "BLONDA" im Onlineshop unseres Mandanten habe er die Markenrechte von FAST Fashion verletzt.

Die Bezeichnung "BLONDA" ist unter der Registernummer 30 2015 052 006 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als geschützte Marke zugunsten von FAST Fashion eingetragen. Die FAST Fashion Brands GmbH ist neben der Marke "BLONDA" u.a. laut Abmahnung auch Inhaberin der folgenden Marken:

  • MO
  • myMO
  • USHA
  • HOMEBASE
  • Isha
  • Izia
  • ESHA

Unserem Mandanten wird in der neuesten Abmahnung vorgeworfen, im Internet in seinem eigenen Onlineshop die Marke "BLONDA" zur Bewerbung von nicht-originaler, d.h. nicht von FAST Fashion hergestellter, Bekleidungsstücke zu verwenden. In der unberechtigten Nutzung der Marke "BLONDA" zur Bewerbung der Waren unseres Mandanten läge eine Markenverletzung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 5 MarkenG, heißt es im Abmahnschreiben. Von unserem Mandanten wird infolge der vermeintlichen Markenverletzung verlangt, dass er

  • eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt,
  • Auskunft über die Herkunft der Ware sowie den erzielten Gewinn erteilt und
  • die Anwaltsgebühren, die FAST Fashion für den Ausspruch der Abmahnung entstanden sind, erstattet. Diese berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach einem Streitwert von 50.000 Euro.

Unterlassungsanspruch:

Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch bezieht sich darauf, dass FAST Fashion von unserem Mandanten verlangt, dass dieser in Zukunft nicht die Markenrechte an der Bezeichnung "BLONDA" verletzt. Hierzu soll er eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Der Abmahnung ist bereits eine von den CBH Rechtsanwälten vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Bei einer solchen handelt es sich um ein rechtsverbindliches Versprechen für die Zukunft, eine bestimmte Handlung nicht (erneut) vorzunehmen. Im Falle eines Verstoßes gegen eine wirksam abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung muss eine Vertragsstrafe an den ursprünglichen Abmahner gezahlt werden. Diese kann z.B. pauschal bei 5.001 Euro liegen. Vorsicht: vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärungen können einseitig begünstigend für den Abmahner gefasst sein und sollten daher ohne vorherige rechtliche Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt nicht ungeprüft unterschrieben werden.

Abmahnung erhalten - wie vorgehen?

Der Erhalt einer Abmahnung kann dazu führen, dass Betroffene erschreckt reagieren. Lassen Sie sich jedoch nicht durch eine Abmahnung verunsichern, sondern bewahren Sie Ruhe. Leiten Sie ein Abmahnschreiben schnellstmöglich an einen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt zur Überprüfung weiter. Für den Bereich des Markenrechts ist ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Ihr spezialisierter Ansprechpartner. Auf diese Weise kann Ihnen rechtssicher weitergeholfen werden. Weitere Tipps, wie Sie bei Erhalt einer Abmahnung vorgehen sollten, erklärt Ihnen im Ratgebervideo Jan B. Heidicker, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz:

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Die uns aktuell vorgelegte Abmahnung stellt eine klassische Markenabmahnung dar. Die geltend gemachten Ansprüche sind: Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzanspruch. Diese sind geradezu typisch bei markenrechtlichen Abmahnungen. Das gezielte anwaltliche Vorgehen zur Verteidigung gegen eine markenrechtliche Abmahnung hängt naturgemäß stark von den jeweiligen Gegebenheiten des einzelnen Falles ab. Möglicher Ansatzpunkt ist etwa der Einwand der rein beschreibenden Angabe. Ob überhaupt die angeblich vorliegende Markenverletzung tatsächlich auch vorliegt, sollte durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden. Beachten Sie, dass es sich beim Markenrecht um eine Spezialmaterie und bei einer Marke um ein sogenanntes gewerbliches Schutzrecht handelt. Spezialisiertes anwaltliches Vorgehen ist sehr wichtig, insbesondere auch aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung einer markenrechtlichen Streitigkeit. 

Wir stehen Ihnen zur Seite!

Unsere Anwaltskanzlei hat sich unter anderem im Bereich des Markenrechts spezialisiert. Die Vertretung von Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet, die eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, gehört zu unserer täglichen Kanzleipraxis. Wir verfügen über die entsprechende Erfahrung und kennen mitunter die einschlägigen Gegner bereits, sodass wir zielgerichtet und spezialisiert vorgehen können. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker verfügt neben dem Fachanwaltstitel im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes auch über zwei weitere Fachanwaltstitel: Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht.

Abgemahnten bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung hierzu einfach per Email an ra@kanzlei-heidicker.de zu. Sie erhalten dann eine kurze erste kostenfreie Einschätzung. Wir nennen Ihnen dabei gerne auch einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zu dem wir Sie gerne vertreten. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir gerne die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine Email. Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und hilfsbereit zur Seite.

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