Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Burberry Limited durch CBH Rechtsanwälte wegen des Verkaufs von gefälschten Produktartikeln

Im Rahmen des Abmahnschreiben wird zunächst auf die historische Vergangenheit der Burberry Limited hingewiesen. Die Burberry Limited verfügt hierbei über geschützte Marken, wie u. a. das bekannte geschützte Bildzeichen „Equestrian Knight“, sowie auch das Bildzeichen „TB“. Im Rahmen des uns vorgelegten Abmahnschreibens wird hierbei dem Adressaten vorgeworfen, dass dieser Produkte in den Verkehr gebracht habe, bei denen es sich um entsprechende Plagiate handele. Diese tragen verschiedene Ausführungen der zu Gunsten der Burberry Limited geschützten Kennzeichen.

Was wird in dem Abmahnschreiben gefordert?

Zunächst wird die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Fristsetzung von einer Woche gefordert. Daneben werden Auskunftsansprüche geltend gemacht, wonach u. a. über die Herkunft der Produkte Auskunft zu legen ist.

Der Gegenstandswert in dieser Angelegenheit wird hierbei auf einen solchen in Höhe von 250.000,00 € festgesetzt, was alleine Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 3.865,00 € inkl. MwSt. entspricht.

Wie ist mit einer solchen Abmahnung umzugehen?

Zunächst ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie die gesetzten Fristen einhalten. Dies gilt vor allen Dingen vor dem Hintergrund, als dass nur hierdurch die Führung eines gerichtlichen Verfahrens mit Sicherheit vermieden werden könnte. Das Kostenrisiko, welches im Rahmen einer gerichtlichen Angelegenheit dieser Art bei Zugrundelegung des Gegenstandswertes von 250.000,00 € besteht, liegt in der ersten Instanz bei 21.772,46 €.

Alleine diese Zahlen zeigen nach unserer festen Überzeugung, dass Experimente an dieser Stelle fehl am Platze sind. Soweit die Abmahnung, mithin der Plagiatsvorwurf und/oder die Markenrechtsverletzung in Form einer Kennzeichenverletzung zutrifft, sollte hier die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung in Erwägung gezogen werden. Man minimiert hierbei in einem ersten Schritt in erheblicher Weise das Kostenrisiko.

Des Weiteren ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie im Falle der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sicherstellen, dass es keinesfalls zu etwaigen Zuwiderhandlungen kommen kann. Dies betrifft natürlich neben den monierten Angeboten insbesondere unter Umständen auch solche Angebote, die über Suchmaschinen noch abrufbar sind. Auch hierzu beraten wir unsere Mandanten umfassend, da auch das Verhalten nach der Abmahnung nach unserer festen Überzeugung genauso wichtig ist, wie die Bearbeitung der Abmahnung selbst.


 

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Sollten Sie auch ein solches Abmahnschreiben erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir schauen auf eine vierstellige Anzahl von bearbeiteten markenrechtlichen Abmahnungen zurück und sind jeden Tag mit der Materie des Markenrechtes, sei es in der Verteidigung, der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder auch im Bereich von Markenanmeldungen sowie Verfahren vor den Markenämtern beschäftigt. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Hierzu rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu. In diesem Fall rufen wir im Regelfall noch am gleichen Tage zurück.

Wir benutzen Cookies, Schriften und Videos

Auf unserer Website kommen verschiedene Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzlich auch ohne das Nutzen von Cookies zur Matomo Webanalyse nutzen. Auch bindet unsere Website Schriften und Videos von externen Quellen wie Adobe oder YouTube ein. Hinsichtlich des Datenschutzes erhalten Sie weitere Informationen zur Datenerhebung und -weiterleitung in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.