Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Becker Haumann Mankel Gursky: Tickets VFL Wolfsburg Fussball GmbH

Wieder einmal liegt unserer Kanzlei ein Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky vor. In dem auf den 04.03.2016 datierten Abmahnschreiben wird unserer Partei vorgeworfen, über eBay Tickets für Spiele des VFL Wolfsburg angeboten zu haben.

Wir hatten in der Vergangenheit bereits häufig über Abmahnungen der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky auch im Auftrag anderer Vereine, beispielsweise im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA berichtet. Auch der uns nun vorliegenden Abmahnung liegt der Vorwurf eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) zugrunde. Konkret wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, die ATGB nicht abgebildet zu haben.

Weiter wird der Vorwurf erhoben, die Karten zu einem höheren Preis als dem Originalpreis angeboten zu haben, hierin sei ein Verstoß gegen die ATGB zu sehen, der ahndungsfähig wäre.

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung eines Schadensersatzbetrags in Höhe von 1035,20 € verlangt.

Was ist an dieser Abmahnung neu?

Neu ist, und das haben wir in den letzten Wochen vermehrt festgestellt, dass die Beträge, die gefordert werden, sich nicht unerheblich erhöht haben. So hatten wir in den Monaten zuvor häufig Abmahnungen vorliegen, in denen pauschal 250, 00 € gefordert wurden, in uns jetzt vorliegenden Abmahnungen werden Streitwerte zwischen 5000, 00 und 50.000, 00 € genannt und sodann Kosten nach dem RVG aus einem Streitwert in Höhe von 785, 20 € geltend gemacht. Darüber hinaus wird unter Bezug auf die AGB auch eine Vertragsstrafe in Höhe von 250, 00 € gefordert, was ebenfalls neu erscheint.

Welche rechtlichen Fragen bestehen?

Sind die AGB wirksam?

Sind die Streitwerte angemessen?

Kann einfach eine Vertragsstrafe in dieser Höhe gefordert werden?

Wir halten dies alles für nicht unbedenklich und sehen gute Möglichkeiten Sie zu verteidigen. Da wir bereits eine dreistellige Anzahl an Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Becker & Haumann vertreten haben, können wir Ihnen verschiedene Lösungswege aufzeigen, um die Sache für Sie sehr zufriedenstellend zu klären.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Sie sollten in diesem Fall unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir gegen zahlreiche Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und weiterer von der Kanzlei Becker & Haumann vertretenen Vereine. verteidigt und kennen daher die Gegenseite bereits sehr gut.

Es ist wichtig, dass Sie eine Abmahnung keinesfalls ignorieren. Es könnten sodann gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  1. Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  2. Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  3. Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  4. Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  5. Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  6. Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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