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Abmahnung Schütz RA Rechtsanwälte: kauf mich GmbH wegen Verkauf von Tournee-Tickets der „Toten Hosen“

Unsere Kanzlei wurde erneut im Fall einer Ticket-Abmahnung beauftragt, in der es um Eintrittskarten zu Konzerten der Band „Die Toten Hosen“ geht. Abmahner ist die kauf mich GmbH über die Rechtsanwälte Schütz RA.

Vorwürfe in der Abmahnung der Schütz RA Rechtsanwälte

Der Vorwurf der uns aktuell vorliegenden Abmahnung lautet, dass der Adressat des Abmahnschreibens Eintrittskarten zu Tote Hosen-Konzerten erworben und dabei die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) akzeptiert, dann aber gegen diese verstoßen habe. Er soll die erworbenen Tickets unerlaubt im Internet über Ebay zum Weiterverkauf angeboten haben, obwohl dies in den ATGB als unzulässig bestimmt worden sei. In der Abmahnung wird auf Rechtsprechung verwiesen, wonach die Einschränkung von Ticket-Weiterverkäufen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich nicht zu beanstanden sei, wenn dafür ein berechtigtes Interesse des ursprünglichen Verkäufers bestünde. Ein solches liege im Fall der „Tote Hosen“-Tickets vor. Daher sei der Weiterverkauf bzw. das Anbieten der Tickets auf Ebay unzulässig und rechtswidrig gewesen. 

Forderungen der Schütz RA Rechtsanwälte

Unser Mandant soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Damit würde er sich dazu verpflichten, künftig im Fall der Wiederholung der beanstandeten Handlung eine Vertragsstrafe an die kauf mich GmbH zu zahlen. Des Weiteren wird gegen unseren Mandanten eine Vertragsstrafe von 250,- Euro wegen angeblichen Verstoßes gegen die ATGB festgesetzt und es wird verlangt, dass dieser die Abmahnkosten in Höhe von 308,60 Euro ersetzt. Wenn unser Mandant allerdings binnen einer bestimmten Frist die 250,- Euro zahle, dann könne die Angelegenheit im Hinblick auf die Abmahnkosten erledigt werden.

Wie ist mit einer solchen Abmahnung von Schütz RA Rechtsanwälte umzugehen?

Wir raten Ihnen dazu, unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir in vielen Fällen gegen Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen verteidigt. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Es könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingereicht werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. 

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

• Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
• Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
• Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
• Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
• Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
• Bleiben Sie ruhig

Unser Rat an Betroffene einer erhaltenen Abmahnung

Seit Jahren vertritt unsere Fachanwaltskanzlei gewerbliche und private Mandanten, die wegen einer angeblich rechtswidrigen Weiterveräußerung von Tickets zu Fußballspielen, kulturellen Veranstaltungen, Konzerten, Theatervorführungen etc. abgemahnt wurden. Die relevanten Rechtsgebiete wie etwa Wettbewerbs-, Marken und Urheberrecht sind uns als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz bestens bekannt. In unserer täglichen Praxis können wir die Tendenz erblicken, dass "Ticket-Abmahnungen" immer mehr mit wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen untermauert werden und sich die abmahnenden Anwaltskanzleien mehr und mehr auf den Standpunkt stellen, dass die entsprechenden Anbieter von selbst erworbenen Tickets im unmittelbaren Wettbewerb zu dem originären Anbieter der Tickets stehen würden.

Es bedarf daher einer spezialisierten und einzelfallabhängigen Überprüfung einer jeden Abmahnung und Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie. Sollten Sie daher eine Abmahnung wegen des Angebotes von Tickets aus dem Sport oder Musikbereich oder ähnlicher Veranstaltungen erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit im Rahmen einer ersten kostenlosen Einschätzung zur Verfügung. Wir haben sicherlich bereits gegen nahezu allen bekannten Kanzleien aus diesem Bereich verschiedenste Mandanten - von Privatmann bis zum tatsächlich gewerblichen Tickethändler - vertreten.

Abgemahnten bieten wir eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Hierzu können Sie uns gerne Ihr Abmahnschreiben per E-Mail zuzusenden. Wir rufen Sie kostenfrei zurück. Unsere E-Mail-Adresse lautet ra@kanzlei-heidicker.de. Telefonisch sind wir unter 02307-17062 für Sie da. Sofern Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen möchten, werden wir gerne zum fairen und transparenten Pauschalpreis für Sie tätig. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir die Abwicklung und Kommunikation mit dieser.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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