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Abmahnung Kanzlei Zierhut IP: Zapf Creation AG wegen Marke „BABY born“

Wir haben in unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz in jüngster Vergangenheit mehrere Mandanten verteidigt, die eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Zierhut IP im Auftrag der Zapf Creation AG erhalten hatten. Nun verteidigen wir erneut gegen eine solche Abmahnung. Wieder wird unserem Mandanten vorgeworfen, die Markenrechte an der Bezeichnung "BABY born" verletzt zu haben.

Bei der Zapf Creation AG handelt es sich laut Abmahnung um einen Markenanbieter von Kinderspielzeug. Unter anderem vertreibe das Unternehmen Spiel- und Funktionspuppen. Hierzu hat sich die Zapf Creation AG die Bezeichnung "BABY born" markenrechtlich schützen lassen. Dieser Name ist beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) unter der Registernummer 002468346 eingetragen.

In der neuerlichen Abmahnung wird unserem Mandanten, ebenso wie in den Angelegenheiten die unsere Kanzlei zuvor bearbeitete, folgendes vorgeworfen: Er soll im Internet auf einer Verkaufsplattform (eBay, Webshop, Amazon, Kasuwa etc.) Puppenbekleidung zum Kauf angeboten haben und diese mit der Bezeichnung "BABY born" beworben haben. Allerdings handele es sich bei der Kleidung nicht um solche, die von der Zapf Creation AG selbst hergestellt oder in den Verkehr gebracht wurde. Mithin stelle die Verwendung der Marke eine Markenrechtsverletzung (§ 14 MarkenG) dar. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, den guten Ruf der Marke "BABY born" auszubeuten. Wegen dieser angeblichen Markenrechtsverletzung werden in dem Abmahnschreiben diverse Ansprüche geltend gemacht.

Geltend gemachte Ansprüche:

Zunächst verlangt die Kanzlei Zierhut IP von unserem Mandanten die Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Damit soll sich unser Mandant rechtsverbindlich dazu verpflichten, in Zukunft keine Markenrechtsverletzung zum Nachteil der Zapf Creation AG zu begehen. Täte er dies nach Abgabe einer Unterlassungserklärung trotzdem, müsste er eine Vertragsstrafe an die Zapf Creation AG bezahlen. 

Des Weiteren wird von unserem Mandanten verlangt, Auskunft unter anderem darüber zu erteilen, wie hoch der durch den Kleidungsverkauf erzielte Umsatz und Erlös war. Im Regelfall dient dieses Auskunftsersuchen dazu, in einem weiteren Schreiben einen konkreten Schadensersatzbetrag geltend zu machen. Zu der Berechnung dieses Betrages können die angeforderten Auskünfte nötig sein. 

Außerdem soll unser Mandant die Rechtsanwaltskosten erstatten, die der Zapf Creation AG durch die Beauftragung der Zierhut IP Anwaltskanzlei für den Ausspruch der Abmahnung entstanden seien. Diese werden mit 3.019,50 Euro beziffert. 

Sodann wird in dem Abmahnschreiben ausgeführt, dass man das Angebot zur gütlichen Einigung unterbreite. Gegen Zahlung von rund 2.300 Euro und Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung könne man die Angelegenheit erledigen, heißt es.

Wie wir die Abmahnungen der Zapf Creation AG einschätzen:

Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz sind wir unter anderem auf dem Gebiet des Markenrechts hoch spezialisiert. Unsere Einschätzung zu den durch unsere Kanzlei bearbeiteten Abmahnungen ist, dass es sich bei den Abmahnungen um klassische markenrechtliche Abmahnungen handelt. Auch das am Ende des Abmahnschreiben angebotene Angebot zur gütlichen Einigung ist nicht untypisch. Vor dem Hintergrund der zuvr genannten angeblich geschuldeten Beträge mag es auf den ersten Blick für den juristischen Laien "attraktiv" erscheinen. Jedoch zeigt sich in markenrechtlichen Angelegenheiten immer wieder, dass der genaue spezialisierte Blick und die sorgfältige Überprüfung des gesamten Falles erforderlich ist.

Erst nachdem ein im Markenrecht spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nach Überprüfung festgestellt hat, dass tatsächlich eine Markenrechtsverletzung gegeben ist, sollte in einem zweiten Schritt über eine individuelle Verteidigungsstrategie nachgedacht werden. Keinesfalls sollten vorschnell Dokumente unterschrieben oder Zahlungen an die Gegenseite geleistet werden. Hierdurch können Abgemahnte sich wichtiger Rechte beschneiden. Zudem sind vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärungen oftmals günstig für den Abmahner formuliert und können den Abgemahnten unangemessen benachteiligen. 

Abmahnung erhalten - wie reagieren?

Wie in anderen Rechtsgebieten auch kommt es im Markenrecht auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an. Daher kann nicht pauschal gesagt werden, ob eine Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist. Aus diesem Grund bietet unsere Kanzlei Abgemahnten eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung an. So können Sie vor Beauftragung eines Rechtsanwalts erfahren, welches Vorgehen wir für möglich und zielführend halten. Oberste Ziele sind für uns die rechtssichere Beilegung des Streits um Folge-Abmahnungen zu vermeiden sowie die möglichst kostengünstige Erledigung der Angelegenheit. Aufgrund unserer langen Erfahrung im Bereich des Marken-, Wettbewerbs-, Urheber- und IT-Recht können wir Ihnen regelmäßig mitteilen, wie Ihre Angelegenheit wohl ausgehen wird. Wenn Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung in Anspruch nehmen möchten, können Sie uns Ihr Abmahnschreiben einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns unter Telefon 02307-17062 erreichen. In diesem Zusammenhang nennen wir Ihnen auch gerne einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zu dem wir Ihre Vertretung gerne übernehmen.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihre Vorteile:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund unserer großen Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz bereits zu Beginn
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
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