Oops, wer hat das Formular gegessen?

Schadenersatzforderung Copytrack GmbH: Wegen Verwendung von drei Bildern in Höhe von 6.015,86 € inkl. MwSt.

In der 8. Kalenderwoche 2018 wurde uns seitens unserer Mandantschaft eine E-Mail der Copytrack GmbH vorgelegt, in der diese von unserer Mandantschaft wegen der Nutzung von drei Fotos die Zahlung eines Schadenersatzbetrages in Höhe von 6.015,86 € fordert. Ausweislich der unserer Mandantschaft zugegangenen E-Mail verwaltet die Copytrack GmbH Bildrechte und Bildlizenzen von Fotografen, Bild- und Nachrichtenagenturen sowie anderer Unternehmen. Ein Mitglied habe festgestellt, dass das Unternehmen unserer Mandantschaft Fotos auf ihrer Homepage öffentlich zugänglich macht, für welche keine gültige Lizenzvereinbarung vorliege.

Insoweit wird der Mandantschaft sodann angeboten, eine nachträgliche Lizenz zu erwerben. Wird diese Lizenz nicht freiwillig erworben, kündigt die Copytrack GmbH konkret an, dass die Angelegenheit rechtlich überprüft wird und ggfs. umfänglich Schadenersatz geltend gemacht wird sowie ebenfalls ein Unterlassungsanspruch. Ferner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nicht ausreiche, das Foto einfach von seiner Homepage zu entfernen.

Wie sind diese Schreiben der Copytrack GmbH einzuschätzen?

Zunächst ist festzustellen, dass es sich bei diesem Aufforderungsschreiben nicht um eine klassische Abmahnung handelt, sondern um die Aufforderung zur Zahlung eines Lizenzschadenersatzes wegen des Vorwurfs einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung. Es sollte jedoch grundsätzlich auch darüber nachgedacht werden, ob es nicht sinnvoll erscheint, eine sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben. Dies macht vor allen Dingen dann Sinn, wenn man nicht beabsichtigt, den komplett geltend gemachten Schadenersatzbetrag zu leisten. In diesen Fällen besteht sodann die Gefahr, dass man sich im Wege der Vergleichsverhandlungen nicht einigt und die Angelegenheit weiter an einen Rechtsanwalt gegeben wird, der in der Tat sodann Unterlassungsansprüche geltend macht. Dies erhöht in nicht unerheblicher Weise, je nach Anzahl der Fotos, den Gegenstandswert und damit auch die sodann zusätzlich geforderten Anwaltskosten.

In der Sache sollte natürlich genau geprüft werden, ob zunächst die Rechte an den Fotos der Copytrack GmbH bzw. dem dahinterstehenden vermeintlichen Auftraggeber, mithin dem Rechteinhaber, auch zustehen. Sodann sollte überprüft werden, ob die geltend gemachten Forderungen der Höhe nach berechtigt sind.

In dem bei uns vorliegenden Fall haben wir diesbezüglich erhebliche Zweifel, da die Forderung von 6.000,00 € bei der Verwendung von drei Fotos als sehr erheblich erscheint.

Das etwas besondere bei dem Vorgehen der Copytrack GmbH besteht darin, dass man letztendlich wie bei einem Onlineshop einen Bestellvorgang durchläuft, in dem einem zunächst die Bilder präsentiert werden, in einem weiteren Schritt der Nachlizensierungsbetrag. In weiteren Schritten soll man sodann seine Daten eingeben und sein Einverständnis mit der Zahlung des Lizenzschadenbetrages bestätigen.

Wir können nur ausdrücklich davor warnen, diesen Bestellvorgang durchzuführen bzw. diesen ggfs. sogar abzuschließen!

Betätigt man den ebenfalls hinterlegten Button „kostenpflichtig bestellen“ geht man hierdurch ein neues Vertragsverhältnis ein, was einem sodann jegliche Einwendungen abschneidet.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Wir sind eine auf das Urheber- und Medienrecht hochspezialisierte Expertenkanzlei. Rechtsanwalt Heidicker ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und schaut auf tausende Fälle in diesem Bereich zurück. Es bedarf daher zunächst der oben bereits skizzierten Prüfung. Auch kommt es stets auf die Einzelfallumstände an. Nicht selten ist es in Fällen der vorliegenden Art, dass sich Rechteinhaber und in Anspruch Genommene kennen. Häufig wurde auch in diesem Zusammenhang über Lizenzen bereits gesprochen.

Im Regelfall gelingt es uns immer, etwaige geltend gemachte Schadenersatzbeträge zu reduzieren. Neben der Reduzierung muss auch eine Absicherung für die Zukunft mitbedacht und auch ordentlich beraten werden. Gerade bei Urheberrechtsverletzungen wegen Bildern kommt es sehr häufig zu Zuwiderhandlungen.

Sollten Sie ebenfalls eine Zahlungsaufforderung der Copytrack GmbH erhalten haben, zahlen Sie zunächst auf keinen Fall und kontaktieren Sie uns unverbindlich. Sie erhalten von uns eine kostenlose Erstberatung und können dann entscheiden, ob Sie uns mit dem Fall beauftragen wollen oder nicht. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Lassen Sie uns gerne die Ihnen zugegangene E-Mail oder Ihr Schreiben ebenfalls per E-Mail oder Fax zukommen. Wir rufen Sie kostenlos und so schnell wie möglich zurück.

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