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Rechtsanwalt Jan Heidicker mit Beschluss der Rechtsanwaltskammer Hamm nunmehr auch zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) ernannt

Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker ist mit Beschluss der Rechtsanwaltskammer Hamm vom 09.01.2018 nunmehr auch zum Fachanwalt für IT-Recht ernannt worden. Herr Rechtsanwalt Heidicker führt nunmehr neben seinen bereits seit 2013 und 2016 geführten Fachanwaltstiteln für gewerblichen Rechtsschutz sowie für Urheber- und Medienrecht den dritten Fachanwaltstitel für das Informationstechnologierecht.

Was sind die Voraussetzungen für den Fachanwaltstitel?

Die Erlangung des Fachanwaltstitels setzt in der theoretischen Ausbildung zunächst voraus, dass über 120 Zeitstunden ein Fachkurs durch den Kandidaten belegt wird. Innerhalb dieses Fachkurses hat der Rechtsanwalt drei fünfstündige Klausuren unter Aufsicht zu schreiben, die alle bestanden werden müssen. Es wird streng anhand der Fachanwaltsordnung geprüft, ob der Bewerber auch die praktischen Voraussetzungen erfüllt. Hierzu muss der Rechtsanwalt nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktische Erfahrung erlangt wird. Faktisch bedeutet dies, dass der Rechtsanwalt Falllisten vorlegen muss, die von ihm alleine bearbeitet wurden und den verschiedenen Teilgebieten zugeordnet werden können. Da viele Kollegen schlicht und ergreifend nicht über die Fälle verfügen, dürfte es sich hierbei häufig um die größte Hürde handeln, die den Weg zum Fachanwaltstitel versperrt.

Damit die Kenntnisse der Fachanwälte auch für die Zukunft gesichert bleiben, muss jeder Fachanwalt 15 Stunden Fortbildung im Jahr absolvieren. Herr RA Heidicker muss daher bei drei Fachanwaltstiteln 45 Stunden Fortbildung in seinen Kerngebieten wahrnehmen.

Ein Rechtsanwalt darf maximal drei Fachanwaltstitel führen. Herr Rechtsanwalt Heidicker dürfte daher mit seinen 37 Jahren zu den jüngsten Rechtsanwälten in Deutschland zählen, die die Berechtigung haben, in den Gebieten gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie nunmehr IT-Recht drei Fachanwaltstitel führen.

Wir gehen daher konsequent den Weg der Spezialisierung und unserer Dokumentation unserer Spezialisierung nach außen weiter.

Was sind die Kerngebiete im IT-Recht von RA Heidicker? 

Im Bereich des IT-Rechts ist Herr Rechtsanwalt Heidicker besonders in folgenden Bereichen tätig:

  • Vertragsgestaltung von Softwareerstellungsverträgen auf Entwickler und Kundenseite
  • Vertragsgestaltung bei Hardwareverträgen
  • Softwarepflegeverträge und Webdesignverträge
  • Apps und Nutzungsbedingungen von Apps sowie rechtssichere Gestaltung von Apps
  • Verfolgung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
  • IT-Datenschutz
  • Domain Recht
  • Recht des E-Commerce  

 Wenn Sie Fragen haben, freuen wir uns auf Ihre unverbindliche Anfrage. Gerne kontaktieren Sie uns telefonisch oder auch per E-Mail. Für eine kostenlose Ersteinschätzung stehen wir immer zur Verfügung. 

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