Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Absenger Rechtsanwälte: GamesTrade UG wegen fehlenden Link zur OS-Plattform

Erneut wird uns eine Abmahnung der Gamestrade UG durch die Rechtsanwälte Absenger vorgelegt. Wir vertreten bereits schon einige Mandanten, die Abmahnungen und Anfragen häufen sich diesbezüglich.

Auch in der vorliegenden Abmahnung werden vermeintliche Verstöße auf eBay gerügt.

Unser Mandant sei, ebenso wie die GamesTrade UG, auf eBay als Händler tätig und stehe daher im Wettbewerbsverhältnis zur GamesTrade UG. Das Wettbewerbsverhältnis bestünde im Hinblick auf Kaffeemaschinen.

Einerseits wird ein fehlender Link zur OS – Plattform gerügt, andererseits habe unser Mandant eine Widerrufsbelehrung genutzt, die nicht transparent sei, da die nötigen Zwischenüberschriften fehlen. In der Tat hat der BGH im Jahre 2011 entschieden, dass dies durchaus einen Wettbewerbsverstoß begründen kann.

Geltend gemacht werden Anwaltskosten in Höhe von 1029, 35 €. Auch wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Wie sollte mit der Abmahnung umgegangen werden?

Zunächst sollte sie keinesfalls ignoriert werden. Soweit die Verstöße zutreffen, muss im Einzelfall je nach Art des Verstoßes und der Risikobereitschaft der Mandantschaft abgewogen werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben wird oder nicht. Eine vollumfängliche Beratung bei Erhalt einer Abmahnung sollte auch die Frage eines möglichen Rechtsmissbrauches ansprechen. Ein solcher liegt beispielsweise immer dann vor, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen und dem Umsatz des Abmahners offensichtlich ist.

Die Rechtsprechung hat in der Zwischenzeit viele Indizien herausgearbeitet, in denen Rechtsmissbrauch angenommen werden kann. Je mehr Indizien vorliegen, umso höher ist die Chance, dass ein Gericht einen Rechtsmissbrauch bejahen wird.

Wichtig ist jedoch in diesen Fällen, dass nicht vorschnell ein Rechtsmissbrauch angenommen wird. Die Beweisführung ist stets schwierig und sollte nur einem Profi überlassen werden.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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