Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Breuer Lehmann Rechtsanwälte: Michele Christophersen wegen der Marke „Bonnie and Clyde“

Unsere Kanzlei hat kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Breuer Lehmann aus München im Auftrag des Herrn Michele Christophersen aus Seevetal erhalten. In dem Abmahnschreiben geht es um den Vorwurf der Markenrechtsverletzung an der Marke „Bonnie and Clyde“, eingetragen für die Klasse 25 (Bekleidung) beim Deutschen Marken- und Patentamt unter der Nummer 30646586.

Vorwurf:

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, über Amazon ein Bekleidungsstück zum Kauf angeboten zu haben, welches mit der geschützten Marke „Bonnie and Clyde“ des Herrn Christophersen beworben worden sein soll. Dies stelle eine Markenrechtsverletzung im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dar. In der Abmahnung heißt es, dass unser Mandant sicherlich Verständnis dafür habe, dass Herr Christophersen nicht bereit ist, die vermeintliche Markenrechtsverletzung zu dulden. Daher macht die Kanzlei Breuer Lehmann folgende Ansprüche geltend:

- Unterlassungsanspruch

- Kostenerstattungsanspruch für Anwaltshonorar in Höhe von 1.531,90 €

Der Abmahnung ist sodann eine durch die Kanzlei Breuer Lehmann vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, welche für den Fall einer Zuwiderhandlung, d.h. einer erneuten Verwendung der Marke, eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € festschreibt.

Unsere rechtliche Einschätzung:

Wie der vorliegende Fall zeigt, sind die Streitwerte im Markenrecht sehr hoch. Vorliegend wurde für die Berechnung des Anwaltshonorars ein Streitwert von 50.000,00 € angesetzt. Daher gilt es, bei der Verteidigung keine Fehler zu machen, welche zu weiteren Nachteilen für den Abgemahnten führen könnten. Bei Erhalt einer Abmahnung gibt es daher einen wichtigen Rat: Nehmen Sie Kontakt zu einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und damit auf das Markenrecht spezialisiert. In der Vergangenheit konnte unsere Kanzlei in vielen tausenden Abmahnfällen erfolgreich verteidigen und so unseren Mandanten zu einem guten Ergebnis verhelfen. Das Ziel lautet dabei stets die schnelle, kostengünstige und rechtssichere Beilegung der Angelegenheit.

Selbstständige Abgabe einer Unterlassungserklärung?:

In Internetforen ist gelegentlich zu lesen, dass eine Unterlassungserklärung auch selbstständig abgegeben werden könne. Diesem Rat müssen wir unbedingt widersprechen! Aufgrund der langen Dauer der Wirksamkeit einer Unterlassungserklärung, ist es unbedingt wichtig, dass sie nicht über das erforderliche Maß hinausgeht, das erforderliche aber auch nicht unterschreitet, da sie sonst zurückgewiesen werden könnte. Die Gegenseite könnte in diesen Fällen ohne weiteres Nachgreifen auch eine einstweilige Verfügung gegen den Abgemahnten beantragen. Vorformulierte Unterlassungserklärungen, die Abmahnungen häufig beigefügt sind, sind zumeist vorteilhaft für den Abmahnenden formuliert. Das heißt, sie können ein Schuldeingeständnis darstellen und sich nachteilig auf Ihre Verteidigungsmöglichkeiten auswirken.

Was sollte ich bei Erhalt einer Abmahnung tun?

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechts-, oder Fachanwalt für das jeweilige Rechtsgebiet wenden. Wir als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz sind auf das Markenrecht spezialisiert. Unseren Mandanten bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierzu können Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir überprüfen Ihre Abmahnung und geben Ihnen gerne eine kurze kostenlose Ersteinschätzung. Danach können Sie entscheiden, ob sie eine Verteidigung zum fairen und transparenten Pauschalpreis wünschen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist Ihre Anfrage völlig unverbindlich. Gerne können Sie uns auch direkt telefonisch kontaktieren. Sie erreichen uns unter 02307/17062.

Aktuelle Ratgeberartikel zu Abmahnungen finden Sie auch in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de. Viele weitere nützliche Informationen und einen Link zu unserem YouTube-Kanal finden Sie auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de

Wir benutzen Cookies, Schriften und Videos

Auf unserer Website kommen verschiedene Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzlich auch ohne das Nutzen von Cookies zur Matomo Webanalyse nutzen. Auch bindet unsere Website Schriften und Videos von externen Quellen wie Adobe oder YouTube ein. Hinsichtlich des Datenschutzes erhalten Sie weitere Informationen zur Datenerhebung und -weiterleitung in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.