Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen durch Verbände und Vereine wie dem Ido Interessenverband oder der Wettbewerbszentrale

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind als Fachanwälte auf den gewerblichen Rechtschutz spezialisiert und verteidigen regelmäßig gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. In vielen Fällen erhalten Onlinehändler Abmahnungen von Verbänden und Vereinen, deren Auftrag darin besteht zur Förderung eines lauteren Geschäftsverkehrs und eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs beizutragen.

Grundlage ihrer Tätigkeit ist die Verbandsklagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG.

Bestens bekannt sind unsere Kanzlei beispielsweise die Abmahnungen der Verbände

  • Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

  • Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.

  • Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.

  • Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart

Inhalt der Abmahnungen:

In den uns bekannten Abmahnungen werden Onlinehändler auf Plattformen, wie eBay, Amazon, DaWanda etc. wegen folgenden klassischen Wettbewerbsverstößen in Anspruch genommen:

  • Keine, bzw. fehlerhafte Anbieterkennzeichnung (Impressum)

  • Keine, bzw. fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Fehlender Hinweis auf die Online-Streitschlichtungsplattform

  • Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (z.B. Grundpreis)

  • Verstöße gegen die Textilkennzeichnungsverordnung

  • Fehlende Information über die Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss

  • Fehlende Informationen zum Vertragsschluss

Aufgrund dieser oder weiterer Verstöße wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die geltend gemachten abmahnbezogenen Kosten bewegen sich in einem Bereich zwischen 190,00-250,00€.

Häufig erleben wir, dass sich Onlinehändler aufgrund der vermeintlich geringen Kosten dazu verleiten lassen, die vorformulierte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen und die Kosten auszugleichen. Vielfach erfolgt dieser Schritt jedoch bevor die gerügten Verstöße tatsächlich flächendeckend abgestellt bzw. korrigiert wurden. Im nächsten Schritt sehen sich Abgemahnte sodann einer Vertragsstrafenforderung im vierstelligen Bereich ausgesetzt. In diesen Fällen wird aufgrund eines weiteren Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe gefordert.

Verteidigung im Abmahnfall:

Nach Erhalt einer solchen Abmahnung ist eine fachkundige anwaltliche Beratung und Vertretung anzuraten.

Unserer Erfahrung nach sind die meisten strafbewehrten Unterlassungserklärungen nachteilig vorformuliert und sollten fachkundig modifiziert werden.

Darüber hinaus ist eine umfassende Beratung zur rechtsicheren Gestaltung der Onlinetätigkeit mit anschließender praktischer Umsetzung erforderlich.

Prävention:

Onlinehändler sollten ihr Augenmerk auf die einwandfreie und rechtsichere Ausgestaltung ihrer AGB und Rechtstexte legen. Die Gefahr von Abmahnungen ist allgegenwärtig. Wir bieten mit unserer Kanzlei im Rahmen unseres AGB-Update ein Paket an, mit dem wir Ihre Rechtstexte immer auf dem aktuellen gesetzlichen Stand halten. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell.

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Sehen Sie auch unser Ratgebervideo:

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de 

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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