Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Kopp Partner im Auftrag der Frau Nadine Jedlicka vor. Frau Jedlicka betreibt eine Agentur zur bundesweiten Vermittlung von „Homparties“, in deren Rahmen Erotikartikel verkauft werden.
In dem Abmahnschreiben heißt es, unsere Mandantschaft habe die Markenrechte der Frau Jedlicka verletzt, da sie unter einer eigenen Homepage ebenfalls die Vermittlung derartiger Partys anbiete und hierbei eine sehr ähnliche Bezeichnung wie die der Frau Jedlicka (Liebesengel) verwende.
Forderung der Gegenseite:
Es werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Unterlassungsanspruch gem. §§ 14, 15 MarkenG, § 8 UWG, § 94 UrhG
- Auskunftsanspruch
- Erstattungsanspruch der rechtsverfolgungskosten gem. §§ 14, 15 MarkenGm § 8 UWG, § 97 UrhG
Sinn des Auskunftsersuchens?
Der Grund dieses Auskunftsersuchens ist regelmäßig darin zu sehen, die Bezifferung eines sodann in einem weiteren Schreiben geforderten Schadensersatzbetrags vorzunehmen. Des Weiteren wird von unserem Mandanten die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.973,90 € verlangt.
Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?
Sodann lauten unsere Ratschläge für Sie:
- Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht! Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.
- Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht! Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollte diese unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
Insbesondere raten wir dazu die gesetzten Fristen nicht verstreichen zu lassen, da ansonsten der Erlass einer kostenträchtigen einstweiligen Verfügung droht.
In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folgeabmahnungen drohen.
Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de