Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung Daniel Sebastian: „Bingo Players und Gold1 & Trina”

Am 11.07.2013 erreichte unsere Kanzlei eine neue Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 01.07.2013, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.

Gegenstand der Abmahnung sind insgesamt 37 Musikwerke, an denen die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat. Hierzu zählen u.a. die Musikwerke „Bingo Players feat. Far East Movement - Get Up (Rattle) (Vocal Extended Mix), Gold1 & Trina feat. Nicki Minaj – Rainbow (Davis Redfield Extended Mix), Vine Street feat. Pitbull, Dale Saunders & Raquel – Spread My Wings (Davis Redfield Extended Mix)”…

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hohe Schadensersatzbetrag in Höhe von 4.800,00 € gefordert.

Achtung- Folgeabmahnungsgefahr!

Es handelt es sich bei der hier angeführten Datei („Kontor – Top Of The Clubs Vol. 58“) um ein sog. Dateiarchiv, auf dem sich insgesamt 63 Musikwerke befinden. Insoweit besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen hinsichtlich weiterer urheberrechtlich geschützter Musikwerke, die sich auf dem Musiksampler befinden.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden. 

Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

Bildquelle: © kebox - Fotolia.com

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