Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnung der BB Video GmbH am Filmwerk: „Sex – Verboten“

Uns liegen erneut aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller vor. Eine der uns vorliegenden Abmahnung ist im Auftrag der BB Video GmbH ausgesprochen worden und stammt vom 12.10.2012. Gegenstand der Abmahnung ist die unerlaubte Verwertung geschützter Filmwerke. Bei dem hier abgemahnten Werk handelt es ich um einen vermutlichen Erotikfilm mit dem Titel: „Sex-Verboten“.

Neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 850, 00 € gefordert.

Die anliegende Unterlassungserklärung sollte in der anliegenden Form nicht abgegeben werden. Zum einen würde in diesem Fall ein Schuldeingeständnis generiert. Anderseits drohen im Fall einer Zuwiderhandlung aufgrund einer bestimmten gewählten Formulierung erhöhte Vertragsstrafen.

Sind auch Sie durch die vorgenannte Kanzlei abgemahnt worden?

Geben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht in anliegender Form ab, diese enthält ein Schuldeingeständnis, so dass Sie sich bei Abgabe in dieser Form nicht mehr gegen den Vorwurf verteidigen können

  • Die Unterlassungserklärung sollte modifiziert, d. h. durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt möglicherweise abgeändert abgegeben werden. 
  • Beachten Sie die in der Abmahnung  genannten Fristen
  • Bleiben Sie auf gar keinen Fall untätig
  • Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zur Gegenseite auf
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, und entwerfen Sie eine vernünftige Strategie zur Verteidigung mit Ihrem beratenden Anwalt
  • Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt über die Möglichkeit von Folgeabmahnungen
  • Die geltenden gemachten Kosten können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.

Verteidigung gegen Abmahnungen

Die vorgenannten Hinweise sind keine allgemeinen Platitüden, sondern sind für den erfolgreichen Fortgang der Verteidigung von entscheidender Bedeutung.

Da wir immer wieder  Mandanten beraten, welche bereits selber zunächst Kontakt zum Abmahner aufgenommen haben, soll vor diesem Punkt nochmals dringend gewarnt werden.

So wird in diesem Fall oft zu viel zugestanden, so dass es teilweise bereits zu Vergleichsabschlüssen kommt, die sodann auch nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Seien Sie sich dem Umstand bewusst, dass es sich hierbei um ein Massengeschäft handelt und „Ihre Abmahnung“ nur eine unter Tausenden ist.

So wird es Ihnen auf keinen Fall gelingen, den Abmahner davon zu überzeugen, von seiner Forderung  abzurücken. Überlassen Sie solche Verhandlungen daher unbedingt Ihrem Rechtsbeistand.

Wichtig im Bereich der Verteidigung ist zu wissen, wie die einzelnen Kanzleien grundsätzlich reagieren. Nur so kann für Sie die kostengünstigste Lösung gefunden werden, worauf es letztendlich  auch ankommt. Wir haben die nötige Erfahrung aus über eintausend bearbeiteten Abmahnverfahren alleine im Bereich des Filesharings.

Unser Ziel ist Ihre rechtssichere Verteidigung sowie eine erhebliche Kostenreduzierung oder komplette Abwehr der geltend gemachten Forderung, so dass sich unsere Beauftragung für Sie auch finanziell lohnt! 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de.  Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig. Dies schafft Vertrauen!

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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