Oops, das ASCII-Männchen hat die Formulare aufgegessen.

Abmahnung BRUBAKER 2026 – CausaConcilio fordert 3.472,87 € | Kanzlei Heidicker

Unsere Kanzlei hat in der Vergangenheit bereits zahlreiche Abmahnungen dieser Art im Zusammenhang mit BRUBAKER bearbeitet und vertreten regelmäßig Mandanten, die mit identischen oder sehr ähnlich aufgebauten Forderungsschreiben konfrontiert werden.

Was wird in der Abmahnung konkret vorgeworfen?

Nach Darstellung der Gegenseite stehen die verwendeten Produktfotos unter einem ausschließlichen Nutzungsrecht der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Bilder seien im Rahmen einer Zusammenarbeit mit einem Fotografen entstanden und dürften ausschließlich von der Rechteinhaberin genutzt werden.

Dem abgemahnten Händler wird vorgeworfen, mehrere dieser Fotos ohne entsprechende Berechtigung gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Zusätzlich wird geltend gemacht, dass auch die verwendeten Produktbeschreibungen urheberrechtlich geschützt seien, da sie einen eigenen schöpferischen Charakter aufwiesen und nicht lediglich eine rein technische Beschreibung darstellten.

Welche Forderungen werden geltend gemacht?

Die Abmahnung enthält ein für Betroffene erhebliches wirtschaftliches Risiko. Konkret werden folgende Ansprüche erhoben:

1. Unterlassungserklärung
Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Diese soll zukünftige Verstöße verhindern und enthält regelmäßig eine empfindliche Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall.

2. Schadensersatz wegen unberechtigter Bildnutzung
Für die Nutzung der Produktfotos wird ein Schadensersatz in Form einer fiktiven Lizenzgebühr verlangt.
In der uns vorliegenden Abmahnung werden:

  • 300,00 € pro Foto angesetzt
  • bei 7 verwendeten Bildern ergibt sich ein Schadensersatzbetrag von
    2.100,00 €

3. Erstattung der Anwaltskosten
Zusätzlich werden Rechtsanwaltskosten auf Basis eines hohen Gegenstandswerts geltend gemacht.
Die geforderten Abmahnkosten belaufen sich hier auf:

  • 1.372,87 € brutto

4. Gesamtforderung
Insgesamt ergibt sich damit eine Zahlungsforderung in Höhe von:

3.472,87 €

Dieser Betrag ist innerhalb kurzer Frist zu begleichen. Gleichzeitig wird für den Fall der Fristversäumnis ausdrücklich die Beantragung einer einstweiligen Verfügung angekündigt.

Warum besondere Vorsicht geboten ist

Viele Betroffene unterschätzen das Risiko solcher Abmahnungen. Neben den bereits geltend gemachten Beträgen drohen bei falschem Verhalten:

  • weitere Kosten durch ein gerichtliches Eilverfahren,
  • langfristige Verpflichtungen durch eine unvorteilhafte Unterlassungserklärung,
  • empfindliche Vertragsstrafen bei zukünftigen Verstößen.

Gerade die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ist häufig sehr weit gefasst und sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden.

Modifizierte Unterlassungserklärung – sinnvoll, aber einzelfallabhängig

In vielen Fällen ist es rechtlich sinnvoll, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen und ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Dabei gilt jedoch:

  • Inhalt und Reichweite müssen rechtlich angepasst werden,
  • Vertragsstrafen sollten begrenzt werden,
  • nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt.

Ob und in welcher Form eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, hängt stets vom konkreten Einzelfall ab und sollte anwaltlich geprüft werden.

Unsere Erfahrung mit BRUBAKER-Abmahnungen

Unsere Kanzlei hat bereits eine Vielzahl von Abmahnungen im Zusammenhang mit der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH bearbeitet. Die Abmahnungen folgen häufig einem sehr ähnlichen Muster – sowohl hinsichtlich der Vorwürfe als auch der angesetzten Beträge.

Auf Grundlage dieser Erfahrung können wir realistisch einschätzen:

  • wo Verteidigungsansätze bestehen,
  • wann eine Reduzierung der Forderungen möglich ist,
  • und wie sich unnötige Folgerisiken vermeiden lassen.

Kostenlose Ersteinschätzung durch unsere Kanzlei

Wenn Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.

Senden Sie uns die Abmahnung einfach per E-Mail zu:

📧 ra@kanzlei-heidicker.de
📞 Telefon: 02307/17062

Unsere Kanzlei ist bundesweit tätig und auf Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Abmahnungen im Onlinehandel spezialisiert.