Internationale Markeneintragung über die WIPO – weltweiter Markenschutz mit System
Der Schutz einer Marke endet nicht an nationalen Grenzen.
Wer seine Produkte oder Dienstleistungen international anbietet, sollte frühzeitig auch an den weltweiten Markenschutz denken.
Über die WIPO (World Intellectual Property Organization) kann eine bereits in Deutschland oder der EU bestehende Marke einfach und kosteneffizient auf zahlreiche andere Länder erweitert werden.
Unsere Kanzlei begleitet Mandanten bei der internationalen Markenanmeldung über die WIPO – von der ersten Markenprüfung bis zur erfolgreichen Registrierung im Ausland.
1. Grundlage: die Basismarke
Jede internationale Markenanmeldung setzt eine sogenannte Basismarke voraus.
Das bedeutet: Es muss bereits eine Marke beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) oder beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) bestehen oder angemeldet sein.
Die internationale Registrierung baut dann auf dieser Basismarke auf.
Ohne sie ist eine Anmeldung bei der WIPO nicht möglich.
Die Schutzwirkung der internationalen Marke ist an die Basismarke gekoppelt – fällt diese weg, entfällt auch die internationale Eintragung.
2. Ablauf der internationalen Markenanmeldung
- Vorprüfung
Wir prüfen, ob Ihre Marke als Basismarke geeignet ist und ob ältere Rechte im Ausland entgegenstehen.
So vermeiden wir spätere Konflikte oder Löschungsverfahren. - Auswahl der Schutzländer
Im Rahmen des Madrider Systems können aktuell über 110 Länder ausgewählt werden.
Wir beraten Sie, welche Länder oder Regionen wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll sind. - Einreichung über das Ursprungsamt
Der Antrag wird beim DPMA oder EUIPO eingereicht, das ihn an die WIPO weiterleitet. - Formale Prüfung durch die WIPO
Die WIPO prüft nur die Form und leitet den Antrag anschließend an die nationalen Markenämter weiter. - Nationale Prüfung
Jedes benannte Land prüft, ob die Marke dort schutzfähig ist.
Wird der Schutz bestätigt, gilt die Marke wie eine nationale Registrierung.
3. Vorteile der internationalen Markenregistrierung
- Ein Antrag – viele Länder: Statt zahlreiche Einzelanmeldungen durchzuführen, genügt ein zentrales Verfahren.
- Kosteneffizienz: Deutlich geringere Verwaltungs- und Übersetzungskosten.
- Zentrale Verwaltung: Verlängerungen oder Änderungen lassen sich über ein einheitliches System steuern.
- Flexibilität: Schutz kann später auf weitere Länder ausgedehnt werden.
4. Kosten und Gebühren
Die Gesamtkosten einer internationalen Markenanmeldung setzen sich zusammen aus:
- einer Grundgebühr (abhängig von Markenart und Klassenanzahl),
- Ländergebühren pro benanntem Staat,
- und den Gebühren für die Basismarke.
Wir klären unsere Mandanten transparent über alle Kosten auf und nutzen den offiziellen WIPO-Gebührenrechner, um vorab einen realistischen Überblick zu geben.
So wissen Sie bereits vor der Anmeldung, mit welchen Gesamtkosten Sie rechnen müssen.
5. Unsere Leistungen als Kanzlei für Markenrecht
Als Rechtsanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz betreuen wir regelmäßig nationale und internationale Markenprojekte.
Unsere Tätigkeit umfasst:
- Vorprüfung und Kollisionsrecherche zur Vermeidung von Markenkonflikten,
- Beratung zur richtigen Markenstrategie (Länderwahl, Markenform, Klassen),
- Einreichung und Begleitung der internationalen Anmeldung über die WIPO,
- Kommunikation mit dem DPMA, EUIPO und der WIPO,
- Vertretung bei Beanstandungen oder Widersprüchen,
- Markenüberwachung und Verlängerungsservice.
So stellen wir sicher, dass Ihr Markenschutz international wirksam, wirtschaftlich sinnvoll und langfristig durchsetzbar ist.
6. Fazit
Die internationale Markeneintragung über die WIPO ist das Mittel der Wahl, wenn Sie Ihre Marke grenzüberschreitend absichern möchten.
Mit einer soliden Basismarke und der richtigen strategischen Planung lässt sich der weltweite Schutz effizient aufbauen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei in allen Phasen des Verfahrens – von der Vorprüfung über die Anmeldung bis zur Überwachung Ihrer Markenrechte weltweit.