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Intime Fotos oder Videos veröffentlicht? Jetzt handeln | Fachanwalt Heidicker

Intime Fotos oder Videos veröffentlicht – Was Betroffene jetzt tun können

Immer häufiger wenden sich Betroffene an unsere Kanzlei, weil intime Fotos oder Videos ohne ihre Zustimmung veröffentlicht, weitergegeben oder sogar in sozialen Medien verbreitet wurden. Die Motive sind unterschiedlich – von Racheaktionen nach Trennungen („Revenge Porn“) bis hin zu digitalem Kontrollverhalten oder Erpressungsversuchen.

Solche Veröffentlichungen stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar – und sind nicht nur zivilrechtlich, sondern häufig auch strafbar. Als spezialisierte Kanzlei helfen wir Ihnen schnell und diskret, Ihre Rechte durchzusetzen und weiteren Schaden zu verhindern.

Warum die Veröffentlichung intimer Aufnahmen rechtswidrig ist

Das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) und das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 & 2 GG) schützen jeden Menschen vor ungewollter Abbildung und Verbreitung – insbesondere bei Bildern und Videos mit intimem, sexuellem oder bloßstellendem Inhalt.

Die Veröffentlichung solcher Inhalte ohne ausdrückliche Zustimmung ist in fast allen Fällen rechtswidrig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufnahmen ursprünglich einvernehmlich entstanden sind – entscheidend ist allein, ob der Betroffene der Veröffentlichung zugestimmt hat.

Typische Fälle aus der Praxis

  • Weitergabe oder Veröffentlichung intimer Aufnahmen nach Beziehungsaus
  • Upload auf Pornoseiten oder Messenger-Gruppen
  • Verbreitung per WhatsApp, Telegram, Snapchat oder Instagram
  • Speicherung durch Ex-Partner als Druckmittel
  • Einsatz intimer Medien zur Erpressung oder Kontrolle

Unsere Kanzlei stellt fest: Die Zahl solcher Fälle nimmt kontinuierlich zu. Die Hemmschwelle zur digitalen Bloßstellung ist oft erschreckend niedrig – die Folgen für die Betroffenen hingegen massiv.

Ihre rechtlichen Ansprüche als Betroffene(r)

1. Unterlassung (§ 1004 BGB analog)

Sie können verlangen, dass die weitere Verbreitung oder Zugänglichmachung sofort unterlassen wird. Dies erfolgt häufig im Wege der Abmahnung oder einstweiligen Verfügung – auch innerhalb weniger Stunden.

2. Beseitigung (§ 823 BGB i.V.m. § 22 KUG)

Bereits veröffentlichte Inhalte müssen gelöscht werden – auf Webseiten, in sozialen Netzwerken oder auf Plattformen. Auch Suchmaschinen (z. B. Google) müssen auf Antrag reagieren.

3. Schadensersatz und Geldentschädigung (§ 823, § 253 BGB)

Je nach Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung haben Betroffene Anspruch auf eine immaterielle Entschädigung (Schmerzensgeld) sowie ggf. auf Ersatz konkreter Schäden (z. B. wegen Jobverlust, Therapiebedarf, Reputationsschäden).

4. Strafrechtliche Schritte (§ 201a StGB, § 185 ff. StGB)

Die unbefugte Herstellung oder Verbreitung intimer Bilder ist auch strafbar. Wir unterstützen Sie bei Strafanzeigen wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, Beleidigung, Nötigung oder Erpressung.

Plattformen und Betreiber in der Pflicht

Ob Instagram, Google, OnlyFans oder TikTok – Plattformen sind nach geltender Rechtslage verpflichtet, rechtswidrige Inhalte nach Hinweis unverzüglich zu entfernen. Unsere Kanzlei sorgt für:

  • Schnellstmögliche Entfernung
  • Kommunikation mit Plattformbetreibern
  • Durchsetzung auch bei internationalen Anbietern
  • Technische Beweissicherung (z. B. Screenshots, Hashwerte)

Diskrete und spezialisierte anwaltliche Hilfe

Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht sind wir regelmäßig mit Fällen der rechtswidrigen Verbreitung intimer Inhalte befasst. Wir handeln entschlossen und sensibel – sowohl gegenüber dem Täter als auch gegenüber Plattformen oder Dritten.

Was Sie von uns erwarten dürfen:

  • Schnelle erste Einschätzung (oft binnen 24 h)
  • Einleitung von Unterlassung und Löschung
  • Gerichtliche Schritte bei Eilbedürftigkeit
  • Umfassende Beratung zu strafrechtlicher Begleitung
  • Bundesweite Vertretung – bei Bedarf auch anonym

Ihr Schutz ist unsere Aufgabe

Sie sind betroffen? Dann zögern Sie nicht. In solchen Fällen zählt jeder Tag. Wir handeln sofort – mit rechtlicher Expertise, Diskretion und Durchsetzungsstärke.

📧 ra@kanzlei-heidicker.de
📞 Tel.: 02307/17062
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