Oops, das ASCII-Männchen hat die Formulare aufgegessen.

Markenrechtliche Abmahnung von Kawasaki durch Taylor Wessing – Hilfe für Vertragshändler

1. Der Vorwurf: Unzulässige Markenverwendung nach Vertragsende

Kawasaki moniert, dass der ehemalige Vertragspartner nach Ablauf der vertraglichen Zusammenarbeit weiterhin geschützte Markenkennzeichen verwendet. Dies betrifft unter anderem:

  • Die Außenwerbung am Geschäftsgebäude
  • Die geschäftliche E-Mail-Adresse
  • Die Verwendung des Markennamens in der Unternehmensdarstellung

Eine solche Nutzung ist ohne fortbestehende Lizenz nicht zulässig und wird von Kawasaki als Verletzung ihrer Markenrechte nach dem Markengesetz (§ 14 MarkenG) gewertet. Insbesondere bei bekannten Marken besteht ein gesteigertes Schutzinteresse – auch zur Wahrung der Exklusivität des Händlernetzes.

2. Forderungen der Abmahnung

Taylor Wessing verlangt im Namen von Kawasaki:

  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 2.584,05 € (berechnet nach einem Streitwert von 100.000 €)
  • Eine kurze Frist zur Reaktion

Besonders brisant: Wird keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben, droht eine einstweilige Verfügung oder Klage – mit teils erheblichen weiteren Kosten.

3. Handlungsempfehlung für Betroffene

Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem das Markenrecht gehört, vertreten wir regelmäßig Unternehmer, die sich nach Beendigung eines Händler- oder Lizenzvertrages mit markenrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sehen – auch gegen andere Markeninhaber aus dem Motorrad- und Fahrzeugbereich.

Unsere klare Empfehlung:

  • Unterschreiben Sie nicht voreilig die beigefügte Unterlassungserklärung. Diese ist meist zu weitreichend und birgt erhebliche Risiken.
  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Eine gerichtliche Eskalation kann teuer werden.
  • Lassen Sie Ihre konkrete Situation individuell prüfen. Nicht jede Verwendung stellt zwingend eine Markenverletzung dar.

4. Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwaltskanzlei

Wenn Sie eine Abmahnung von Taylor Wessing im Auftrag von Kawasaki erhalten haben, lassen Sie diese unverbindlich von uns prüfen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.

📞 Rufen Sie uns an unter 02307 / 17062
📧 Oder senden Sie Ihre Abmahnung direkt an: ra@kanzlei-heidicker.de

Wir stehen Ihnen bundesweit zur Seite und sorgen für eine rechtssichere, praxisorientierte Lösung – ob durch modifizierte Unterlassungserklärungen, Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche oder Verhandlungsführung mit der Gegenseite.