Der Grund der erfolgten Beauftragung ist der Regel derselbe. Die Person soll entgegen der zuvor zugestimmten allgemeinen Ticketgeschäftsbedingungen (im Folgenden ATGB) des KSC auf einer sogenannten nicht autorisierten Onlineverkaufsplattform ein oder mehrere Tickets für Spiele des KSC mit Gewinnerzielungsabsicht zum Verkauf eingestellt bzw. angeboten haben. Dadurch, dass die Tickets mit der Angabe VB zum Weiterverkauf angeboten wurden, sollte eine Veräußerung an den Höchstbietenden stattfinden. Hierdurch wurde gegen Ziffer 10.1 sowie 10.2 der ATGB des KSC verstoßen.
Diese werden in jedem Veranstaltungsvertrag mit einbezogen. Eine Weitergabe ist grundsätzlich nur Zustimmung des KSC möglich oder über die Nutzung der Zweitmarkplattform erlaubt. Aufgrund dessen wir die angeschriebene Person zunächst aufgefordert, unter Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem wird eine Vertragsstrafe und weitere Sanktionen geltend gemacht. Zunächst wird eine Vertragsstrafe, in dem uns vorliegenden Fall in Höhe von 350,00 €, geltend gemacht. Zudem wird die Erstattung der Rechtsanwaltsverfolgungskosten in Höhe von 185,00 €, ebenfalls unter Fristsetzung gefordert. Im Rahmen einer vergleichsweisen Einigung wird darauf verwiesen, dass auf den Ausgleich der Rechtsanwaltsverfolgungskosten verzichtet werden würde, sofern die geforderte Vertragsstrafe innerhalb der gesetzten Frist gezahlt würde. Sofern die entsprechenden Fristen ergebnislos verstreichen sollten, gehen die LDM Rechtsanwälte davon aus, dass an einem Angebot einer außergerichtlichen Erledigung kein Interesse besteht und mit der gerichtlichen Verfolgung aller Ansprüche zu rechnen sei.
Sollten auch Sie eine entsprechende Abmahnung durch den KSC, jedoch auch andere Fußballvereine erhalten haben, sollte in keinem Fall eine voreilige Zahlung oder gar die Abgabe einer Unterlassungserklärung an die Gegenseite erfolgen.
In jedem Fall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen und zunächst überprüfen, ob der angebliche Verstoß Ihrerseits überhaupt begangen wurde. Selbst im Fall des Zutreffens der Vorwürfe können wir für unsere Mandantschaft in der Regel eine vernünftige außergerichtliche Lösung erarbeiten. Wir sind deutschlandweit für unsere Mandanten gegen verschiedenste Fußballvereine aus der 1. und 2. Bundesliga tätig.
Gerne können Sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/1706-2 erreichen oder uns Ihre Abmahnung mit einer Rückrufbitte an die E-Mailadresse ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.